08.08.2024 |

Wie erhält man in England Personenstandsurkunden?

Geburtsurkunden, Sterbeurkunden und Heiratsurkunden kann in Großbritannien jedermann online beantragen

Wer heiraten will, benötigt seine Geburtsurkunde im Original. Wer einen Erbschein (Grant of Probate) beantragen will, muss ebenfalls zahlreiche Personenstandsurkunden im Original vorlegen, darunter die Sterbeurkunde (Death Certificate) des Verstorbenen, die Geburtsurkunden seiner Kinder (jedenfalls, wenn sich diese auf die gesetzliche Erbfolge berufen), oft auch ein Heiratszeugnis, also eine Eheurkunde (Marriage Certificate). Was tun, wenn man diese Personenstandsurkunden nicht mehr hat bzw. diese beim Erblasser nicht findet, jedenfalls keine Originale?

Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden beim Standesamt beantragen

In Deutschland beantragt man diese Personenstandsurkunden beim jeweiligen Standesamt. Standesämter sind in Deutschland dezentral organisiert, das heißt man muss sich an die örtlich zuständige Kommune wenden, für Sterbeurkunden also die Stadt oder Gemeinde, in der der Erblasser zuletzt gewohnt hat und registriert war. Bei vielen deutschen Standesämtern kann man solche Urkunden heutzutage bereits online anfordern. Jedenfalls größere Städte bieten hier eine Online-Maske, über die man Geburts-, Sterbe- oder Eheurkunden gegen Zahlung einer Gebühr beantragen kann. Allerdings nur, wenn man ein sogenanntes "berechtigtes Interesse" darlegen kann. Wenn man also entweder Urkunden zu sich selbst beantragt (seine eigene Geburts- oder Heiratsurkunde). Oder wenn man für einen bestimmten Zweck (z.B. Erbscheinsantrag, Heirat) die Personenstandsurkunde zu einem nahen Verwandten benötigt.

Wie beantragt man nun solche Personenstandsurkunden in England?

In Großbritannien ist es noch erheblicher einfacher als in Deutschland, solche Personenstandsurkunden zu besorgen. Denn erstens gibt es ein zentrales Standesamt für England und Wales, das General Register Office (GRO), eine Unterabteilung des HM Passport Office. Für Schottland sowie Nordirland gibt es jeweils eigene zentrale Standesämter. Man muss in UK also nicht wissen, wo die betreffende Person wohnt oder zuletzt gewohnt hat, um Personenstandsurkunden zu beantragten. Über das Online-Portal kann man die Urkunden anfordern, nachdem man sich als Nutzer registriert hat. Wem einen einfache PDF genügt, erhält diese in der Regel sofort. Wer eine Original-Urkunde benötigt, kann angeben, ob diese per Express oder per normaler Post verschickt werden soll und ob eine Apostille nötig ist oder nicht. Apostillen sind in der Regel nötig, wenn die Urkunde in einem anderen Land als dem der Ausstellung verwendet werden soll. Wenn also jemand in Deutschland einen Erbschein beantragen will und dem deutschen Nachlassgericht britische Urkunden vorlegt. Dann verlangt das deutsche Gericht in der Regel eine Apostille, die bestätigt, dass es sich tatsächlich um eine echte Urkunde des Vereinigten Königreichs handelt

Urkunden können von jedem online abgerufen werden

Der zweite Unterschied zu Deutschland ist, dass in UK jedermann solche Personenstandsurkunden abrufen kann, ohne ein besonderes berechtigtes Interesse nachweisen zu müssen. Common Law Rechtsordnungen haben hier ein völlig anderes Verständnis zum Thema Datenschutz und Persönlichkeitsrechten. Offizielle Urkunden sowie gerichtsbezogene Unterlagen sind in UK, USA und anderen Common Law LÄndern in der Regel öffentlich zugänglich (public record). Das erklärt auch, warum True Crime Dokus auf Netflix, die in USA spielen, alle aug Originalurkunden und sogar auf Video- und Bildmaterial zugreifen können, wenn dieses im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren (vor allem Strafverfahren) steht. Eine für deutsche Datenschützer völlig fremde Welt.

Deshalb ist es für Erbenermitler oder Hobby-Ahnenforscher in diesen Ländern auch viel einfacher, die Verwandtschaftsverhältnisse zu recherchieren. In UK kann man bis ins 18. Jahrhundert zurück Geburts-, Sterbe, Heirats- und Adoptionsurkunden online recherchieren und Kopien hiervon ordern.

Exkurs: Scheidungsurteile

Etwas komplizierter ist der Abruf von Scheidungsurteilen, da diese nicht beim Standesamt hinterlegt sind, sondern vom jeweiligen Gericht angefordert werden müssen. Auch dies ist in UK aber einfahcer als in Deutschland. Jedenfalls dann, wenn das vollständige Aktenzeichen des englischen Scheidungsurteils hat, denn dann kann man dss Scheidungsurteil über diese zentrale Online-Plattform abrufen: https://www.gov.uk/copy-decree-absolute-final-order

Weitere Informationen

Auf dem Blog Cross Channel Lawyers finden sich weitere Informationen zum Thema Urkunden in UK und USA, Beglaubigungen, Apostillen und Übersetzungen: https://www.cross-channel-lawyers.de/?s=urkunden

Kategorie: ErbrechtFamilienrechtBehörden

Autor
Bernhard Schmeilzl

Bernhard Schmeilzl

Rechtsanwalt & Master of Laws

+49 (0) 941 463 7070 schmeilzl@grafpartner.com

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