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Immobilienrecht

Ob Gewerbeimmobilie, Wohnung in London oder Cottage in Cornwall

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie folgt in England völlig anderen Regeln als in Deutschland. Zunächst muss man die Unterscheidung zwischen Leasehold (eine Art Erbpacht) und Freehold (Volleigentum) kennen. Während das Erbbaurecht in Deutschland ein Schattendaein führt, finden Sie in UK im Schaufenster jedes Immobilienmaklers mindestens 20-30 Prozent der dort angebotenen Häuser und Eigentumswohnung mit dem Zusatz "Leasehold". Briten haben also kein Problem damit, eine Immobilie nicht im "Volleigentum" zu erwerben. Deutschen Käufern widerstrebt der Gedanke. Ob Leasehold wirklich ein Nachteil ist, wird auf dem Blog in mehreren Beiträgen ausführlich erklärt.

Privat oder gewerblich

Die Rechtsvorschriften in England sowie die Rechtsprechung unterscheiden sich massiv, je nachdem, ob es sich um den Kauf oder die Miete/Pacht einer privat genutzten oder gewerblich genutzten Immobilie handelt. Es wird viele deutsche Leser überraschen, dass Mieter nach englischem Recht in manchen Punkten besser geschützt sind als im so mieterfreundlich betrachteten Deutschland. Anders formuliert: Man kann als Vermieter einer Wohnung in England viele (formale und inhaltliche) Fehler machen, die dem Mieter dann viele Trümpfe in die Hand geben.

Englische Solicitor sind daher oft entweder auf private Immobilien (private property) oder auf gewerbliche Immobilien (commercial property) spezialisiert.

Experte Bernhard Schmeilzl hat in 25 Jahren Anwaltstätigkeit ein großes Netzwerk an spezialisierten Solicitors in Großbritannien aufgebaut. Ob es um die Miete oder den Kauf einer kleinen Wohnung in London für die dort studierende Tochter geht, den Kauf eines Cottage am Land, den Kauf eines unter Denkmalschutz stehenden Hauses oder die Pacht mehrerer tausend quadratmeter Gewerbefläche in einem Kaufhaus in London oder Manchester. Rechtsanwalt Schmeilzl hat einen qualifizierten Spezialisten in seinem Netzwerk.

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Beiträge zum Thema Immobilienrecht

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Autor
Bernhard Schmeilzl

Bernhard Schmeilzl

Rechtsanwalt & Master of Laws

+49 (0) 941 463 7070 info@englischesrecht.de

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