Rechtsgebiete ⸻
Das Familienrecht von England und Wales (Schottland und Nordirland haben ihre eigenen Regeln) unterscheidet sich stark vom deutschen Recht. So gibt es in England weder eheliche Güterstände, noch rechtlich verbindliche Eheverträge. Die von britischen Prominenten und Geldadel bekannten "pre-nuptial agreements", die an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft und entsprechend teuer sind, haben für das englische Scheidungsgericht gerade keine Bindungswirkung, sondern sind eher ein erster Ausgangspunkt für die Beurteilung durch den Scheidungsrichter, welche Vermögensaufteilung fair ist. Vermögensteilung ist dabei wörtlich zu verstehen, denn nach englischem Scheidungsrecht gilt das Prinzip des "equal split", also der hälftigen Teilung des gesamten Vermögens - nicht nur des Zugewinns.
Scheidungen sind in England schneller möglich als in Deutschland, zumal England im April 2022 endlich das Schuldprinzip abgeschafft hat. Seitdem gilt nun auch bei Scheidungen in Großbritannien die sog. "no fault divorce", unter gewissen Voraussetzungen sogar "online". Anders als in Deutschland sollen geschiedene Ehegatten in England möglichst nicht noch jahrelang durch Unterhaltszahlungen miteinander zu tun haben müssen. Es gilt in England vielmehr das Grundprinzip des "clean break", nachehelicher Unterhalt ist in England die Ausnahme.
Namensänderungen sind in England übrigens viel leichter möglich als in Deutschland. Man muss hierfür keinen Grund nennen, sondern kann sich - falls gewünscht - einen Fantasienamen zulegen, muss diesen dann aber auch konsequent verwenden.
Weitere Informationen zum Familienrecht in England auch auf dem Blog Cross Channel Lawyers (hier).
Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl berät seit vielen Jahren deutsch-britische Paare zum Thema Eheschließung, internationale Eheverträge, Scheidung und Kindschaftssachen. Er ist Autor des Länderberichts Familienrecht von England & Wales im BGB-Kommentar des Nomos-Verlags, Band 4: Familienrecht. Erhältlich im Buchhandel, im BECK Shop sowie im Nomos Online Shop hier.
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Schon die alten Römer kannten den Spruch "Die Mutter steht immer fest" (mater semper certa est). Soll heißen: Die biologische Elternschaft der Mutter ist immer sicher. Bei den Vätern dagegen ist das …Gutachten zum englischen Recht für deutsche Gerichte und Behörden
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Bernhard Schmeilzl
Rechtsanwalt & Master of Laws