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Erbrecht

Das Erbrecht in England und Wales

Für die Abwicklung eines Erbfalls gelten in England völlig andere Regeln als in Deutschland. In Common Law Rechtsordnungen wie Engand und USA steht immer die Erbmasse (das Nachlassvermögen, auf English: "the estate") im Vordergrund. Dieses Nachlassvermögen (estate) bildet ein Sondervermögen, also eine Art juristische Person, grob Vergleichbar mit einer GmbH, und muss von einem Nachlassvermögensverwalter in Besitz genommen und abgewickelt werden. Diesen Verwalter nennt man Executo wenn er oder sie im Testament selbst bestellt wurde und Administrator, wenn kein Testament existiert oder das Testament keinen Executor bestimmt.

Die Begünstigten (Beneficiaries) sind in Common Law Rechtsordnungen dagegen erst einmal nicht so wichtig. Diese Begünstigten (Sie heißen daher in England - anders als in Deutschland - auch nicht Erben) haben zunächst einmal keine Recht bei der Abwicklung des Nachlasses, sondern sie müssen sich überraschen lassen, was sie nach vollständiger Abwicklung des Nachlasses durch den Executor bzw. Administrator (administration of the estate) ausgeschüttet bekommen.

Das ist ein offensichtlicher krasser Unterschied zur Rechtslage in Deutschland: Hier treten die Erben in der Sekunde des Todes des Erblassers in dessen Rechtsposition ein (genannt Universalsukzession, also umfassende Direktnachfolge). Die Erben erhalten also - wenn sie nicht rechtzeitig ausschlagen - alle Aktiva (Vermögen und Forderungen), aber auch alle Passiva (Schulden) des Verstorbenen. Ein Nachlassabwickler ist in Deutschland nicht nötig. Für Common Law Juristen ist die Vorstellung, dass man für Schulden des Verstorbenen mit seinem eigenen, vor dem Erbfall bereits vorhandenen Privatvermögen haften soll, dagegen völlig absurd. Daher kommt es zwischen Erbrechtsanwältin Deutschland, England und USA auch häufig zu großen Missverständissen.

Auch bei den Regeln der gesetzlichen Erbfolge gibt es massive Unterschiede zwischen England und Deutschland. In den Common Law Staaten steht der überlebende Ehegatte meist deutlich besser da alsin Deutschland. Common Law Rechtsordnungen wie England oder USA kennen nämlich zum Beispiel kein Pflichtteilsrecht für Kinder oder Enkel.

Checkliste für englische Erbfälle

Weitere detaillierte Informationen, wie man einen Erbfall in England abwickelt, die englische Erbschaftsteuer regelt und den Erbschein in England beantragt finden Sie auf dem Spezial-Blog zum deutsch-englischen Erbrecht hier sowie in der Broschüre "Erbschaft in England" unseres Experten für deutsch-englische Erbfälle, Rechtsanwalt und Master of Law Bernhard Schmeilzl. Die Broschüre steht hier als gratis PDF-Download zur Verfügung:

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Autor
Bernhard Schmeilzl

Bernhard Schmeilzl

Rechtsanwalt & Master of Laws

+49 (0) 941 463 7070 schmeilzl@grafpartner.com

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