Experte ⸻

Bernhard Schmeilzl

Rechtsanwalt & Master of Laws

+49 (0) 941 463 7070 schmeilzl@grafpartner.com https://www.grafpartner.com


BERNHARD SCHMEILZL

Das Spezialgebiet des Münchner Rechtsanwalts ist seit gut 20 Jahren die Beratung von Unternehmen, High-Net-Worth Familien sowie Anwaltskanzleien an der Schnittstelle zwischen englischem und deutschem Recht.

Gewappnet mit zwei deutschen Prädikatsexamen Jura, einem Zusatzstudium zum Master of Laws an der University of Leicester, Auslandsaufenthalten in USA und einigen Jahren Berufserfahrung in einer deutschen Großkanzlei, gründete Bernhard Schmeilzl im Jahr 2003 mit zwei Kolleginnen die Anwaltskanzlei Graf & Partner, heute eine der führenden Kanzlei-Boutiquen zum anglo-deutschen Recht.

Beim C.H. Beck Verlag veröffentlichte er das Praxishandbuch „Der Zivilprozess in England“ sowie den Länderbericht „Familienrecht in England und Wales“ im Nomos BGB-Kommentar. Seine 2012 gestarteten Jura-Blogs zum internationalen Erbrecht CCL (DE) und CCL (UK) besuchen täglich gut 1.000 Leser. Neben der juristischen Expertise macht ihn auch die Kenntnis der Mentalitätsunterschiede zwischen Deutschen, Briten und US-Amerikanern zum wertvollen strategischen Berater für Mandanten und Anwaltskanzleien. Seit 2024 betreibt Rechtsanwalt Schmeilzl nun auch den Blog englischesrecht.de

Experte für:
Zivilprozesse | Civil Litigation
Erbrecht | Succession and probate
Familienrecht / Family Law

Blog ⸻

Beiträge Bernhard Schmeilzl

zum Blog

21.05.2025 | Bernhard Schmeilzl

Englische Pseudoanwälte prellen deutsche Familie um halbe Million Erbschaft

Es ist schon betrüblich genug, wenn man auf die Betrugsmasche der falschen Erbschaft hereinfällt und irgendwelchen Gaunern ein paar tausend Euro für vermeintliche Erbscheinsgebühren oder Steuern …

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13.05.2025 | Bernhard Schmeilzl

Erhält ein Nachlassabwickler (Executor) in England eine Vergütung?

Nach englischem Erbrecht, in dem es keinen Direkterwerb der Erben gibt, muss immer jemand die Verantwortung für die geordnete Abwicklung des Nachlasses übernehmen, der sogenannte " personal …

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