Experte ⸻

Verena Roberts

Rechtsanwältin und Solicitor of England and Wales (practising)

+49 (0) 941 463 7070 roberts@englischesrecht.de https://www.englischesrecht.de


VERENA ROBERTS

Verena Roberts ist dual-qualifizierte Rechtsanwältin für deutsches und englisches Recht. Sie ist seit 2009 als Rechtsanwältin bei der Rechtsanwaltskammer Nürnberg zugelassen und erlangte 2016 zusätzlich die Zulassung als Solicitor of the Senior Courts of England and Wales (practising).

Nach beiden Staatsexamen in Regensburg (mit großem Prädikat und Staatsnote) war Verena Roberts seit 2009 bei internationalen Finanzdienstleistern in Jersey (Channel Islands) als Legal Counsel tätig. Seither berät Rechtsanwältin Roberts Unternehmen, high-net-worth und ultra-high-net-worth Mandanten in rechtlichen und steuerrechtlichen (UK) Fragen, insbesondere der Nutzung von Trusts und Family Offices sowie dem Aufbau und der Optimierung von Unternehmensstrukturen. Die Mandanten profitieren insbesondere auch von Frau Roberts‘ persönlichen Netzwerk in Großbritannien, den Channel Islands, der Isle of Man und Deutschland.

Verena Roberts‘ rechtliche Expertise umfasst ein breites Spektrum an gesellschaftsrechtlichen, treuhandrechtlichen und regulatorischen Angelegenheiten (Corporate, Trusts, FATCA/CRS, Beneficial Owner Registers, GDPR). Zusätzlich besitzt Verena Roberts das STEP Advanced Certificate im Bereich UK Tax für internationale Mandanten und ist zertifizierte Wirtschaftsmediatorin.

Expertin für
Vertragsrecht und Vertragsgestaltung
Internationales Gesellschaftsrecht
Internationales Treuhandsrecht
Internationales Steuerrecht
Transparenzgesetze

Blog ⸻

Beiträge Verena Roberts

zum Blog

27.09.2024 | Verena Roberts

Ein kurzer Überblick über den Rechtsbegriff Domicile in UK

Im Vereinigten Königreich sowie generell in Common Law Rechtsordnungen ist der Rechtsbegriff des „ domicile“ von großer Bedeutung. Der „ domicile status“ ist Anknüpfungspunkt für Rechtsfolgen in …

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09.09.2024 | Verena Roberts

Kann eine deutsche juristische Person Immobilien in England kaufen?

Deutsche Unternehmen, sowohl Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, Stiftung, Verein usw.) als auch Personengesellschaften (KG, OHG, GBR), können selbstverständlich – auch nach Brexit – Immobilienvermögen …

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