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Arbeitsrecht

Das englische "Employment Law" ist noch komplexer als das deutsche Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht (Employment Law) in England & Wales gehört zu den Rechtsgebieten, die stark von „echten“ Gesetzen (Acts) geprägt sind, nicht nur von Rechtsprechung. Eine Liste der wichtigsten Arbeitsrechtsgesetzen in England sind:

Die Liste ist keineswegs abschließend, sondern soll die Zersplitterung der Rechtsgrundlagen zeigen. Vieles davon gibt es in ähnlicher Form in Deutschland. Aber eben in „ähnlicher“ Form, nicht völlig identisch. In manchen Bereich sind Arbeitnehmer in UK besser geschützt als in Deutschland, in anderen Bereichen weniger.

Was die Rechtslage für deutsche Unternehmen, die in UK Arbeitnehmer beschäftigen, noch kpmplizierter und undurchschauberer macht, dass neben all diesen Rechtsnormen auch noch Prinzipien des Common Law gelten. So kann sich etwa ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung sowohl auf das Rechtsinstitut der "wrongfil dismissal" nach den Grundsätzen des Common Law stützen, als auch auf die gesetzliche Schutznorm der "unfair dismissal".

Besonders wichtig sind in England die Themen „discrimination in the workplace“ (Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz) sowie „unfair dismissal“ (ungerechtfertigte Entlassung). Anders als in Deutschland stehen hier oft schnell hohe Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber im Raum.

Die professionelle Ausgestaltung von Arbeitsverträgen / Anstellungsverträgen haben in England höhere Bedeutung als in Deutschland, da die Freiräume für die Vertragsgestaltung tendenziell größer sind.

Weitere Informationen zum Arbeitsrecht in England und Wales

Als Grundlektüre empfehlen sich Kapitel 5 des Handbuchs "Englisches Handels- und Gesellschaftsrecht" aus dem Beck Verlag sowie der offizielle Leitfaden auf der Regierungswebsite GOV.UK: https://www.gov.uk/get-ready-to-employ-someone. Deutsche Unternehmen, die nach England expandieren möchten, finden hilfreiche Tips auf der Website des "UK Department for Business and Trade" https://www.great.gov.uk/international/expand-your-business-in-the-uk/

Bei konkretem Beratungsbedarf empiehlt Rechtsanwalt Schmeilzl gerne ausgewiesene Arbeitsrechts-Expertinnen und Experten (Employment Solicitors) zum jeweiligen Rechtsthema.

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Autor
Bernhard Schmeilzl

Bernhard Schmeilzl

Rechtsanwalt & Master of Laws

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