Experte ⸺

Kai von Pahlen


KAI VON PAHLEN

Solicitor England & Wales | Deutscher Honorarkonsul in Bristol

Der gebürtige Hamburger ging 2002 zum Studium nach Großbritannien. Und blieb dort. Er besitzt die Zulassung als Solicitor in England & Wales sowie die Zusatzqualifikation als Solicitor Advocate, darf also – ähnlich wie ein Barrister – Mandanten auch an höheren Gerichten in England & Wales prozessual vertreten. Nach 15 Jahren Anwaltstätigkeit in internationalen Großkanzleien ist er seit 2026 nun Partner bei Buckles Solicitors LLP am Standort Bristol, vertritt aber Mandanten in ganz England & Wales. Seit 2018 berät er die Mitglieder der britischen Architektenkammer (RIBA) als Specialist Practice Consultant.

Kai von Pahlen besitzt mittlerweile neben der deutschen auch die britische Staatsbürgerschaft und wurde 2020 zum Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland für das Gebiet Bristol, Somerset, und Gloucestershire bestellt. Seit 2017 ist er Co-Autor des BCCG-Handbuchs „Handel mit dem Vereinigten Königreich“.

Besondere Expertise hat der englische Anwalt Kai von Pahlen auf diesen Gebieten:

  • Englisches Baurecht (construction law)
  • Gestaltung und Verhandlung von Bauverträgen für große Bauprojekte, insbesondere Garantien (collateral warranties)
  • Baumängel und Gewährleistungsansprüche
  • Prozessvertretung von Mandanten vor Gericht, in Adjudication-Verfahren, Mediationen und Schlichtungen (ADR)

2024 verhalf er einer Baufirma zum Erfolg vor dem UK Supreme Court (Abbey vs Simply [2024]), als Lord Hamblen in seinem Urteil klärte, dass eine Adjudikation unter einer Garantie (collateral warranty) nicht gesetzlich vorgesehen ist.

Über das Baurecht hinaus ist Kai von Pahlen bei Buckles Solicitors Head des German Desk und Ansprechpartner für Mandanten aus dem deutschsprachigen Raum.

Weitere Informationen auf der Website der Kanzlei Buckles Solicitors. Sie können Kai von Pahlen über seine Kanzlei kontaktieren oder unser Kontaktformular nutzen.

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