27.08.2026 |

Gerichtsgebühren für Erbscheinsantrag in England um 75 Prozent erhöht

Ab Juli 2026 kostet ein "Grant of Probate" in England 526 Pfund Erbscheinsgebühren statt wie bisher 300 Pfund

Unter dem mittlerweile bereits wieder abgelösten Premierminister Keir Starmer wurden Mitte 2026 viele Gerichtsgebühren erhöht (Übersicht hier). Aber keine so massiv wie die "probate application fee", also die Gebühr, die man gleichzeitig mit dem Antrag auf ein Nachlasszeugnis in England und Wales einzahlen muss. Diese wurde um satte 75% von bisher 300 auf jetzt 526 englische Pfund erhöht. Es handelt sich - anders als in Deutschland - um eine pauschale Gebühr, die gleich hoch ist, egal ob der Nachlasswert in UK 10.000 Pfund beträgt oder zehn Millionen. Nur Mini-Erbfälle mit einem Gesamtwert der Erbmasse von 5.000 Pfund oder weniger sind von der Gerichtsgebühr befreit.

Begründung für die Erhöhung der britischen Erbscheinsgebühren

Die Labour-Regierung begründet die drastische Erhöhung der Gerichtsgebühren auf der offiziellen GOV.UK Website mit Inflation und mit angeblich stetig verbessertem Service der britischen Justiz in Erbscheinsverfahren, Zitat:

"... increase to the probate application fee to £526. This recovers the cost of an ever-improving service, and the new cost accounts for rising inflation as well as investment in delivering an efficient and modern service."

Nun ja. Wer - wie ich - pro Jahr mehrere Dutzend Erbscheinsanträge in Großbritannien stellt und daher die Bearbeitungsdauer (mindestens sechs Monate) und die "Qualität" der Bearbeitung kennt (in fast jedem Fall kommt eine Rückfrage zu einer Information, die längst im Antrag enthalten ist), kann da nur amüsiert den Kopf schütteln. Von einem "stetig besser werdenden Service" ist bislang in der Praxis der UK-Erbscheinsverfahren für die Erbrechtsanwälte noch nichts angekommen.

Und auch das Argument der Inflation überzeugt nicht, wenn man weiß, dass der Erbschaftsteuerfreibetrag (nil-rate band) im Vereinigten Königreich seit 2009 (!) nicht mehr erhöht wurde, sondern seitdem bei 325.000 Pfund eingefroren ist. Bis 2009 war es üblich, den Erbschaftsteuerfreibetrag jährlich zu erhöhen (Details siehe hier). Nutzt man die Inflationsausgleichs-Logik der Regierung Starmer, müsste der Erbschaftssteuerfreibetrag in Großbritannien mittlerweile mindestens vier bis fünf Mal so hoch sein.

Gerichtsgebühr nur per Scheck einzahlbar

Besonders lästig ist zudem, dass diese Gerichtsgebühr (probate fee) nicht einfach an die britische Gerichtskasse (HMCTS) überwiesen werden kann. Auch Zahlung per Kreditkarte, was bis 2023 noch möglich war, hat His Majesty's Courts and Tribunals System (HMCTS) abgeschafft. Vielmehr muss man seinem Erbscheinsantrag einen auf englische Pfund lautenden Scheck beifügen, siehe Seite 1 unten des Antragsformulars (Link). Versuchen Sie mal, heutzutage bei ihrer Bank in Deutschland einen Auslandsscheck zu bekommen. Da muss die Bank den dienstältesten Mitarbeiter holen, der sich noch an Schecks erinnert. Zudem kostet ein solcher Scheck Gebühren von um die 30 Euro aufwärts.

Die einzige Alternative zur Zahlung per Pfund-Scheck ist es, einen Anwalt in England zu beauftragen. In UK zugelassene Solicitors können in einem internen Bezahlsystem Gerichtsgebühren direkt an HMCTS überweisen. Aber der englische Anwalt kostet natürlich noch erheblich mehr als die Scheckgebühr.

Weitere Details zum Erbrecht sowie zum Zivilprozessrecht in England

Kategorie: ErbrechtProzessrechtNachlassplanung

Autor
Bernhard Schmeilzl

Bernhard Schmeilzl

Rechtsanwalt & Master of Laws

+49 (0) 941 463 7070 info@englischesrecht.de

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