24.02.2026 |

Goodbye "Domicile Status" in UK

Was bedeutet die Abschaffung des „Domicile Status“ im Vereinigten Königreich für britische Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland?

Mit Wirkung zum 6. April 2025 hat das Vereinigte Königreich eine der tiefgreifendsten Reformen seines internationalen Steuerrechts umgesetzt: Der bislang zentrale domicile status (und dadurch auch der heftig kritisierte non-dom status), den es in dieser Form nur in Gross Britannien gab, wurde vollständig abgeschafft.

An seine Stelle tritt ein rein wohnsitzbasiertes Besteuerungssystem, das sogenannte FIG-Regime (Foreign Income and Gains Regime), welches mehr dem deutschen Besteuerungsprinzip entspricht.

Für Mandanten mit grenzüberschreitenden Lebens-, Vermögens- oder Nachfolgeplanungen zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich hat das erhebliche Auswirkungen.

Der bisherige Domicile-Status

Zur Erinnerung: Der Domicile status knüpft an die Beziehung (connection) zum Land an - wie ist man in den UK verwurzelt, will man langfristig in den UK leben oder zurückkehren? Nationalität, Wohnsitz oder dauerhafter Aufenthalt waren dabei nicht maßgebend.

Nach dem bisherigen britischen Steuerrecht konnten Personen, die zwar im Vereinigten Königreich steuerlich ansässig waren, deren domicile jedoch außerhalb des UK lag, einige steuerliche Vorteile genießen.

Non-doms konnten bisher von der sogenannten Remittance Basis profitieren. Ausländische Einkünfte und Kapitalgewinne wurden nur dann im Vereinigten Königreich besteuert, wenn sie tatsächlich dorthin überwiesen wurden.

Im Bereich der Erbschaftsteuer, mussten non-doms bislang nur Vermögenswerte innerhalb des Vereinigten Königreichs versteuert werden und Auslandsvermögen blieb unberücksichtigt.

Weiterer Vorteil war die Option mit Offshore Trusts steuerliche Vorteilen zu nutzen.

Wie Sie sehen, war es durchaus vorteilhaft, wenn man zu der Kategorie der „non-doms“ gehörte! Genau aus diesem Grund, war das gesamte Konzept sehr umstritten. Wer sich erinnert, im Jahr 2022, erntete Rishi Sunak´s Frau unerwünschte Publicity aufgrund genau diesem Status (und natürlich aufgrund der Steuervorteile die er mit sich brachte).

Es ist daher keine Überraschung, dass das Regime des domicile status zunehmend als komplex, zu subjektiv, intransparent und politisch nicht mehr tragfähig angesehen wurde.

Die neue Rechtslage ab April 2025

Seit dem 6. April 2025 gilt:

  • Der Domicile-Status ist abgeschafft.
  • Das sogenannte Foreign Income and Gains-Regime, kurz das FIG-Regime, gilt.
  • Maßgeblich ist ausschließlich die steuerliche Ansässigkeit (tax residence).
  • Alle Steuerpflichtigen unterliegen grundsätzlich denselben Regeln – unabhängig von Herkunft oder dauerhaftem Lebensmittelpunkt.

Das neue „Foreign Income and Gains“-Regime (FIG)

Das neu eingeführte FIG-Regime ersetzt das bisherige Konzept der Remittance Basis (siehe oben). Grundsätzlich werden in Gross Britannien ansässige Personen auf ihr weltweites Einkommen und ihre weltweiten Gewinne bei Entstehung besteuert. Das FIG-Regime schafft hiervon eine zeitlich befristete Ausnahme.

  • Es gilt für Personen, die neu oder nach längerer Abwesenheit steuerlich in das UK ziehen.
  • Voraussetzung: mindestens 10 Jahre keine UK-Steueransässigkeit.
  • Vorteil: Steuerfreiheit für ausländische Einkünfte und Kapitalgewinne für vier Steuerjahre, selbst bei Rückzug nach Gross Britannien.

Für dauerhaft in Deutschland lebende britische Staatsbürger ist dieses Regime vor allem bei Rückzugsplänen relevant.

Besondere Relevanz für britische Staatsbürger die in Deutschland wohnen

Von besonderer praktischer Bedeutung ist die Reform im Bereich der britischen Erbschaftssteuer (Inheritance Tax).

Seit 6. April 2025 gilt:

  • Die britische Erbschaftsteuerpflicht auf weltweites Vermögen knüpft nicht mehr an den Domicile-Status an.
  • Entscheidend ist, ob eine Person als long-term UK resident gilt.
  • Dies ist der Fall, wenn sie in den letzten 20 Jahren mindestens 10 Jahre steuerlich im Vereinigten Königreich ansässig war.

Auch britische Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland können – abhängig von ihrer früheren Aufenthalts- und Steuerhistorie – weiterhin der britischen Erbschaftssteuer unterfallen und zwar mit ihrem weltweiten Vermögen.

Es ist wichtig zu wissen, dass dies auch der Fall sein kann, wenn der britische Staatsbürger bei Inkraftsetzung des Gesetzes am 6. April 2026 bereits in Deutschland gewohnt hat.

Gerade bei:

  • Immobilienvermögen in Deutschland;
  • Unternehmensbeteiligungen; und
  • grenzüberschreitender Vermögensnachfolge

besteht hier erhebliches Konflikt- und Doppelbesteuerungspotenzial und daher frühzeitiger Regelungsbedarf.

Für UK-Bürger mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland lassen sich folgende Leitlinien festhalten:

  • Grundsätzlich gibt es keine automatische UK-Besteuerung, solange keine UK tax residence vorliegt.
  • Ausnahme davon: long-term residents.
  • Weiterhin mögliche Besteuerung bestimmter UK-Quelleneinkünfte (z. B. Immobilien, Pensionen).
  • Erbschafts- und Nachfolgeplanung gewinnt deutlich an Gewicht.
  • Bestehende Trust- und Vermögensstrukturen sollten überprüft werden.

Fazit

Die Abschaffung des Domicile-Status bringt grundlegende Veränderungen für britische Staatsbürger mit sich, egal ob diese im Vereinigten Königreich ansässig sind oder in Deutschland - langfristigen Risiken liegen insbesondere im Bereich Vermögen, Erbschaft und Rückkehrplanung.

Eine frühzeitige rechtliche und steuerliche Prüfung ist daher dringend zu empfehlen, um eine unnötig hohe Besteuerung durch ungeschickte Gestaltung (bzw. Nicht-Gestaltung) zu vermeiden.

Kategorie: FamilienrechtNachlassplanungFamily OfficeSteuernSteuerrecht

Autor
Verena Roberts

Verena Roberts

Rechtsanwältin und Solicitor of England and Wales (practising)

+49 (0) 941 463 7070 roberts@englischesrecht.de

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