24.09.2024 |

Hohe Zinsen auf überfällige englische Erbschaftsteuern

Schon 6 Monate nach dem Tod laufen in UK hohe Zinsen auf unbezahlte Erbschaftsteuer

Die britische Erbschaftsteuer (inheritance tax) hat es in sich. Es schmerzt nicht nur der satte pauschale Steuersatz von 40%, den - außer dem überlebenden Ehegatten (spouse exemption) und britischen gemeinnützigen Einrichtungen (UK charities) - jeder zahlen muss, auch Kinder, Enkel, Geschwister usw. des Verstorbenen, wenn der Gesamtnachlasswert über dem Freibetrag (nil-rate band) von derzeit 325.000 Pfund liegt (insgesamt, einmalig für die gesamte Erbmasse, nicht pro Erwerber!).

Zusätzlich schmerzhaft und für viele deutsche Erben eines englischen Nachlasses unerwartet, sind die hohen Zinsen, die das britische Finanzamt (HMRC) berechnet, wenn die Erbschaftsteuererklärung nicht spätestens am Ende des sechsten Monats ab dem Todestag des Erblassers abgegeben und die daraus resultierende UK Erbschaftsteuer bezahlt ist. Stand heute, als ich diesen Artikel schreibe (September 2024), beläuft sich der Zins auf stattliche 7,5 Prozent!

Wann verzichtet das UK Finanzamt auf Erbschaftsteuer-Zinsen?

Die Antwort ist einfach: nie! Es handelt sich nämlich um verschuldensunabhängige gesetzliche Zinsen (statutory interest), die automatisch zu laufen beginnen, egal ob den Steuerschuldner (Erbe, Testamentsvollstrecker etc.) irgendeine Schuld an der Verspätung trifft. Also selbst wenn der Erblasser, weil er vom Erbfall noch gar nichts wusste, die UK Erbschaftsteuererklärung nicht früher einreichen konnte, laufen im Hintergrund bereits die Zinsen.

Gerade in grenzüberschreitenden Erbfällen ist es häufig, dass Erben erst ausfindig gemacht werden müssen, etwa weil es sich um entfernte Verwandte handelt, die vom Tod des britischen Erblassers manchmal erst einige Jahre später erfahren, etwa durch einen professionellen Erbenermittler (dazu hier mehr: www.cross-channel-lawyers.de/der-unbekannte-erbe/). Oder die deutschen Erben wissen nicht, dass ein Sparkonto oder Aktiendepot in Großbritannien existiert und erfahren dies erst Monate oder gar Jahre später.

Hilft alles nichts. Die Zinsen beginnen gnadenlos zu laufen, bis die UK ERbschaftsteuererklärung eingereicht und die Erbschaftsteuer bezahlt wird. Anträge auf Erlass, Stundung oder Aussetzung der englischen Erbschaftsteuer kann man sich sparen. Diese Energie verwendet man besser darauf, so schnell wie möglich die Steuererklärung zu erstellen.

Weitere Informationen zur englischen Erbschaftsteuer (Inheritance Tax)

Checkliste zur Abwicklung von ERbfällen in England

Kategorie: ErbrechtSteuern

Autor
Bernhard Schmeilzl

Bernhard Schmeilzl

Rechtsanwalt & Master of Laws

+49 (0) 941 463 7070 schmeilzl@grafpartner.com

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