03.02.2026 |

Kann das britische Finanzamt englische Steuern in Deutschland vollstrecken?

Vollstreckung von Steuerschulden zwischen UK und Deutschland nach Brexit

Muss jemand, der in Deutschland wohnt, Angst davor haben, dass das UK-Finanzamt HMRC (His Majesty's Revenue & Customs) irgendwelche britische Steuerschulden in Deutschland vollstreckt? Die kurze Antwort ist: Ja, wenn die britischen Steuerbehörden genug Zeit und Energie investieren, sind Steuerschulden auch nach dem Brexit grenzüberschreitend vollstreckbar.

Bis 31.12.2025 greift die EU-Richtlinie 2010/24 zur gegenseitigen Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuern

Vor Brexit und während der im "Withdrawal Agreement" festgelegten Übergangsphase konnte das britische Finanzamt noch die EU-Richtlinie "MARD" nutzen: "Mutual Assistance in the Recovery of Debt (MARD)". Es laufen also derzeit noch sehr viele Steuervollstreckungsverfahren, bei denen HMRC noch vor dem 31.12.2025 Antrag auf Vollstreckung in Deutschland gestellt hat. Details hierzu in den Verwaltungsrichtlinien des UK Finanzamts und natürlich in der Steuervolllstreckungs-Richtlinie selbst:

Das deutsche Finanzamt vollstreckt die englischen Steuern

Im Ergebnis will die EU-Richtlinie erreichen, dass Steuerforderungen eines EU-Mitgliedsstaaten (in unserem Fall Vereinigtes Königreich) durch gegenseitige Amtshilfe auch in anderen EU-Mitgliedstaaten (Deutschland) vollstreckt werden können. Und umgekehrt.

Vollstreckung von englischen Steuerschulden auch nach dem 31.12.2025

Auch nachdem die Übergangsfrist nach Brexit nun abgelaufen ist, hat das englische Finanzamt noch die Möglichkeit, UK Tax Debts in Deutschland zu vollstrecken (genauer: vollstrecken zu lassen). Es greift nämlich auch nach Brexit das OECD Abkommen über gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Multilateral Convention on Mutual Assistance in Tax Matters), bei dem sowohl Deutschland als auch das Vereinigte Königreich Vertragsstaaten sind.

Briefe und Steuerbescheide des britischen Finanzamts zu ignorieren, nur weil man in Deutschland wohnt und in UK keine Assets (mehr) hat, ist somit eine riskante Strategie. Es kann zwar sein, dass HMRC die Steuerforderungen nicht verfolgt, wenn der Betrag relativ niedrig ist. Stellen die UK Steuerbehörden aber doch Antrag auf Amtshilfe bei den deutschen Behörden auf Vollstreckung in Deutschland, wird es teuer, da in UK auf Steuerforderungen gnadenlos Zinsen erhoben werden. Und zwar verschuldensunabhängig.

Kategorie: ErbrechtSteuernSteuerrecht

Autor
Bernhard Schmeilzl

Bernhard Schmeilzl

Rechtsanwalt & Master of Laws

+49 (0) 941 463 7070 info@englischesrecht.de

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