Wie findet man in UK Erben mit unbekannter Adresse, untergetauchte Schuldner oder entfremdete Verwandte?
Bei grenzüberschreitenden Erbfällen weiß man zwar oft, dass Erben oder Pflichtteilsberechtigte irgendwo in Großbritannien leben, deren aktuelle Wohnadressen kennt aber niemand, weil die Verwandten seit Jahrzehnten keinen Kontakt mehr hatten. Oder jemand hat eine Forderung, vielleicht sogar ein vollstreckbares Urteil eines deutschen Zivilgerichts gegen einen Briten, der aber unbekannt verzogen ist. Oder man möchte einfach nur den Kontakt zu in England lebenden Verwandten oder früheren Bekannten wieder herstellen, die man vor langer Zeit aus den Augen verloren hat.
In Großbritannien existiert kein Einwohnermeldeamt
Erzielt man bei einer einfachen Internetsuche über offene Quellen wie Suchmaschinen (Google etc.) oder Social Media (facebook, Instagram, X etc.) keine Treffer, dann würde man Deutschland versuchen, die aktuelle Wohnadresse über das Einwohnermeldeamt (EMA) herauszufinden. Wenn man wenigstens eine frühere Wohnanschrift der gesuchten Person kennt, kann man beim dortigen Einwohnermeldeamt die neue Anschrift erfragen, weil nach deutschem Recht die Pflicht besteht, sich bei der bisherigen Gemeinde/Stadt formell abzumelden und bei der neuen Gemeinde/Stadt anzumelden. In manchen Fällen muss man mehrere Anfragen bei verschiedenen lokalen Einwohnermeldeämtern stellen, um die Umzugskette nachzuvollziehen. Ist also vielleicht mühsam, aber bei Personen, die ihrer Meldepflicht nachkommen, gelangt man irgendwann ans Ziel.
Nicht so in UK: Ein solches Einwohnermeldeamt oder zentrales Personenregister bzw. Melderegister existieren in Großbritannien (England, Wales und Schottland) nicht. Deutsche Gerichte, zum Beispiel Nachlassgerichte, die im Rahmen eines deutschen Erbfalls Erben oder Pflichtteilsberechtigte mit Wohnsitz in UK suchen, kommen häufig auf die Idee, die britische Botschaft / das britische Generalkonsulat in Berlin anzuschreiben und um Hilfe bei der Ermittlung der Wohnanschrift zu bitten. Das Proto kann man sich sparen, denn von der britischen Botschaft kommt nur folgender Standardbrief:
"Leider kann die britische Botschaft nicht bei der Personensuche assistieren, da es im Vereinigten Königreich kein Melderegister gibt."
Umständliche Personensuche und Wohnsitzermittlung in UK
Nun müssen aber natürlich auch in Großbritannien unbekannte Erben und untergetauchte Schuldner gefunden werden. Mangels eines offiziellen staatlichen Melderegisters ist diese Wohnsitzermittlung in UK nur erheblich umständlicher und oft auch langwieriger. Einige Empfehlungen gibt die offizielle Website GOV.UK, auf die auch das Standardschreiben der britischen Botschaft verweist: www.gov.uk/government/publications/family-tracing-public-records-and-finding-people-in-the-uk. Darunter folgende Tipps:
- Anfrage beim zentralen Standesamt in UK (General Register Office) nach Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde; mehr dazu hier
- Telefonbuchrecherche: zunächst online nach aktuellen Einträgen, alternativ auch in historischen Telefonbucharchiven
- Recherche in den örtlichen Wahlregistern (electoral rolls) in Großbritannien, Details dazu hier
- Suchdienst der britischen Heilsarmee, Details hier
- Suche über eine der in UK beliebten Genealogie-Websites (Ancestry, FindMyPast u.a.)
- Aufgabe einer Zeitungsanzeige in UK
Professionelle Personensuche-Dienstleister und Erbenermittler
Von Deutschland aus ist eine solche Suche mühsam bis unmöglich, da zum Beispiel Wahlregister und historische Telefonbücher nur vor Ort einsehbar sind. Zudem muss man wissen, wie und wo man sucht. In UK hat sich deshalb - wie auch für die Zustellung von Gerichtsdokumenten, Mahnschreiben und Ladungen (Details hier) - eine eigene Dienstleistungsbranche herausgebildet, also Firmen von "Archivforschern" (record agents), Personensuchern, Anschriftenermittlern, Privatdetektiven (investigators) und natürlich professionellen Erbenermittlern (genealogists, umgangsprachlich: heir hunters).
Bei Bedarf stellen wir gerne den Kontakt zu einem solchen Dienstleister in unserem Netzwerk her.