Wohnung oder Haus in England geerbt. Wer stellt Wert der Immobilie für die Erbschaftsteuererklärung fest?
Die Systematik der Erbschaftssteuer in Großbritannien, die Steuerfreibeträge und Steuersätze des englischen Finanzamts werden in diesen Beiträgen bereits ausfüghrlich erklärt:
- Erbschaftssteuer in England: Steuersätze, Freibeträge, Anrechnung
- Anrechnung von Erbschaftssteuer zwischen Deutschland und England
- Deutschland oder England: Wo muss das Erbe versteuert werden?
- Wie werden Schenkungen aus oder nach England besteuert?
Bewertung von Immobilien durch das englische Finanzamt
Wer entscheidet aber nun verbindlich, welchen Wert das britische Finanzamt für die Erbschaftsteuer (Inheritance Tax) ansetzt? Nun, wenn die Erben das Haus oder die Wohnung innerhalb eines jahres verkaufen, ist es recht einfach: Dann wird der Verkaufspreis als realer Wert angenommen. Außer wenn man die Immobilie ganz offensichtlich weit unter dem echten Wert veräußert, etwa an einen nahen Verwandten.
Will der Erbe die Immobilie dagegen behalten, muss er in das englische Erbschaftsteuerformular, konkret in das Unterformular für Immobilienvermögen (IHT 405), einen Wert eintragen, den der Erbe oder Execvutur für realistisch hält. Dabei helfen die in Großbritannien üblichen Online-Portale zur Immobilienbewertung wie zum Beispiel Rightmove: https://www.rightmove.co.uk/agent-valuation
Valuation Office Agency - Die Immobilienbewertungstelle des englischen Finanzamts
Oft akzeptiert das englische Erbschaftsteuerfinanzamt diese vom Erben selbst angegebene Bewertung im Steuerformular ohne Nachfrage. Manchmal will es das Finanzamt aber genauer wissen und den Immobilienwert nachprüfen. In diesen Fällen beauftragt die offizielle Bewertungsbehörde, die Valuation Office Agency, einen vereidigten Immobiliensachverständigen (property specialist) in der Gegend und bittet diesen, einen Besichtigungstermin mit dem Erben oder Executor zu vereinbaren. Vorab schickt die VAO diesen Fragebogen:
Einspruchsmöglichkeiten gegen den Bewertungsbescheid
Sind Erbe oder Executor mit der Bewertung durch den Sachverständigen nicht einverstanden, können sie dagegen Einspruch einlegen (to challenge the valuation). Details dazu hier: https://www.gov.uk/guidance/challenge-the-valuation