18.05.2026 |

Leihmutterschaft (Surrogacy) ist in England erlaubt

Leihmutterschaft ist in England Großbritannien UK erlaubt zulässig

Rechtlicher Rahmen der Leihmutterschaft in Deutschland und Großbritannien

In Deutschland verbietet das Embryonenschutzgesetz die "Leihmutterschaft" (auch Ersatzmutterschaft). Genauer: Das Gesetz untersagt Ärzten die Mitwirkung hierbei. Und ohne Reproduktionsmediziner ist künstliche Befruchtung bzw. der Transfer eines befruchteten Embryos auf eine Leihmutter offensichtlich nicht möglich.

Konkret bedroht §1 Abs. 1 Nr. 7 des Embryonenschutzgesetzes jeden (faktisch sind das Ärzte) mit Freiheits- oder Geldstrafe:

"der es unternimmt, bei einer Frau, welche bereit ist, ihr Kind nach der Geburt Dritten auf Dauer zu überlassen (Ersatzmutter), eine künstliche Befruchtung durchzuführen oder auf sie einen menschlichen Embryo zu übertragen."

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen würde ein Arzt auch berufsrechtlich Ärger bekommen und seine Zulassung verlieren. Deutsche Reproduktionsmediziner/innen werden sich daher an Maßnahmen einer Leihmutterschaft (Ersatzmutterschaft) nicht beteiligen.

Ersatzmutterschaft ist im Vereinigten Königreich zulässig

Anders ist die Rechtslage in England, Wales und Schottland. Hier ist Leihmutterschaft (genannt Surrogacy) erlaubt, auch für gleichgeschlechtliche Paare. Allerdings nur die sog. altruistische Ersatzmutterschaft. Die Leihmutter darf also von den Wunscheltern keine finanzielle Vergütung dafür erhalten, dass sie das "fremde" Kind austrägt. Auch nicht auf indirektem Weg. Zulässig ist nur eine "Aufwandsentschädigung" für tatsächliche entstandene Kosten bzw. für Einkommenseinbußen der Ersatzmutter bis zu maximal 15.000 Pfund.

Das Verbot einer echten Vergütung macht es einigermaßen unwahrscheinlich, dass deutsche Wunscheltern in Großbritannien eine Frau finden, die aus reiner Freundschaft bereit ist, sich als Ersatzmutter zur Verfügung zu stellen. Die (unentgeltliche) Vermittlung von Frauen, die zu einer Leihmutterschaft bereit sind, an Wunscheltern (Intended Parents) erfolgt in England durch regulierte Organisationen, vor allem diese vier Surrogacy Organisations:

Praktische Informationen zum Ablauf der Leihmutterschaft in Großbritannien finden sich auch hier auf der offiziellen Regierungswebsite:

Gesetzliche Regelung der Leihmutterschaft in England

Ein Kind in England und Wales kann rechtlich maximal zwei Elternteile (legal parents) haben. Keine Beschränkung gibt es jedoch hinsichtlich der Anzahl der Personen, die die elterliche Verantwortung (parental reponsibility) für ein Kind tragen können. Die "elterliche Verantwortung" nach englischem recht ist nicht absolut deckungsgleich mit dem deutschen begriff des "Sorgerechts".

Der Rechtsbegriff "elterliche Verantwortung" ist in S. 3(1) des Children Act 1989 gesetzlich definiert als:

„alle Rechte, Pflichten, Befugnisse, Verantwortlichkeiten und die Autorität, die ein Elternteil eines Kindes laut Gesetz in Bezug auf das Kind und dessen Vermögen hat“.

Wichtige Entscheidungen, die das Leben eines Kindes betreffen, erfordern die Zustimmung aller Personen, die die elterliche Verantwortung tragen (Beispiele: medizinische Behandlung, Bildung, Religion, Wohnort des Kindes).

Die rechtliche Mutter eines Kindes ist die Person, die das Kind austrägt, unabhängig davon, ob diese Person genetisch mit dem Kind verwandt ist oder nicht. Dies ist eine unwiderlegbare gesetzliche Vermutung (Human Fertilisation and Embryology Act 2008; HFEA 2008).

Ist die Mutter zum Zeitpunkt der reproduktionstechnischen Behandlung (künstliche Befruchtung) mit einem Mann verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, gilt dieser - unabhängig von der genentischen Abstimmung - als rechtlicher Vater, es sei denn, er hat der Behandlung nicht zugestimmt.

Ist die Mutter nicht verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, ist der rechtliche Vater in der Regel der biologische Vater des Kindes.

Ein nicht-leiblicher Vater kann als rechtlicher Vater benannt werden, sofern:

a. die assistierte Reproduktion in einer zugelassenen Klinik im Vereinigten Königreich stattfand; und

b. das Sperma des Mannes nicht verwendet wurde; und

c. der Mann zum Zeitpunkt der Behandlung noch am Leben war; und

d. zum Zeitpunkt der Behandlung Bestimmungen zur vereinbarten Vaterschaft galten.

Die Definition der Bestimmungen zur vereinbarten Vaterschaft lautet:

a. der Mann erklärt, dass er damit einverstanden ist, als rechtlicher Vater behandelt zu werden; und

b. die rechtliche Mutter erklärt, dass sie damit einverstanden ist, dass der Mann als rechtlicher Vater behandelt wird; und

c. die rechtliche Mutter erklärt nicht, dass sie einen anderen Mann oder eine andere Frau als zweiten Elternteil anerkennen lassen möchte; und

d. der Mann und die Frau sind nicht blutsverwandt.

Der zweite rechtliche Elternteil

Ist die rechtliche Mutter zum Zeitpunkt der Behandlung mit einer Frau verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, ist der rechtliche zweite Elternteil des Kindes die Frau, mit der sie verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, es sei denn, diese Frau hat der Behandlung nicht zugestimmt.

Ist die rechtliche Mutter weder verheiratet noch in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, kann eine Frau als zweiter Elternteil benannt werden, sofern:

a. die assistierte Reproduktion in einer zugelassenen Klinik im Vereinigten Königreich stattfand; und

b. die Frau zum Zeitpunkt der Behandlung noch am Leben war; und c. die Bedingungen für die vereinbarte weibliche Elternschaft zum Zeitpunkt der Behandlung galten (es gelten dieselben Bedingungen wie oben für die Bestimmungen zur Vaterschaft dargelegt).

Samen- und Eizellspender gelten nicht als rechtliche Eltern des Kindes.

Unabhängig davon, wo die Leihmutterschaftsvereinbarung zustande kommt, MÜSSEN in England und Wales lebende Wunscheltern eine Elternverfügung in England (Großbritannien) beantragen, selbst wenn sie in der Gerichtsbarkeit, in der die Leihmutterschaftsvereinbarung zustande kam, als rechtliche Eltern anerkannt sind.

Der durch eine Elternverfügung verliehene Status besagt, dass das Kind rechtlich als Kind der Antragsteller behandelt wird (S54(1) HFEA 2008

Juristische Probleme bei grenzüberschreitender Leihmutterschaft im Ausland

Sowohl nach deutschem wie nach englischem Recht gilt als Mutter des Kindes diejenige Frau, die das Kind ausgetragen und geboren hat, nicht die biologische Mutter, die die Eizelle zur Verfügung gestellt hat. Ein auf diesem Weg im Ausland geborenes Kind, ist also weder mit der Wunschmutter verwandt, noch hat es automatisch Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft. Nach englischem Recht kann die Elternschaft oder jedenfalls die parental responsibility dann auf die Wunschmutter übertragen werden. Details dazu hier. Ob diese Übertragung aus deutscher Sicht anerkannt wird, ist aber nicht sicher.

Der genetische Wunschvater wird nach englischem Recht nur dann auch der rechtliche Vater, wenn die Leihmutter unverheiratet ist. Der Vater kann also unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsbürgerschaft vermitteln, so dass das Kind einen deutschen Pass erhält und einreisen kann. Im nächsten Schritt kann die Wunschmutter dann ggf. das Kind (das biologisch ja ihre eigenes Kind ist, aber eben nicht juristisch) in Deutschland adoptieren.

All diese Fragen müssen im Fall einer Auslands-Leihmutterschaft sehr sorgfältig geprüft und juristisch geklärt werden, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Weitere Informationen zum Familienrecht in England & Wales

Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl ist seit 2003 auf deutsch-britisches Recht spezialisiert, Schwerpunkte Erbrecht, Nachlassabwicklung, internationale Zivilprozesse und auch Familienrecht. Er ist der Autor des Länderberichts zum Familienrecht von England und Wales im Nomos BGB-Kommentar:

Kategorie: Familienrecht

Autor
Bernhard Schmeilzl

Bernhard Schmeilzl

Rechtsanwalt & Master of Laws

+49 (0) 941 463 7070 info@englischesrecht.de

Weitere Beiträge ⸺

08.06.2026

Adjudication: Schnelle Entscheidung über Streitigkeiten am Bau in England

Wenn ich deutsche Unternehmen im Zusammenhang mit einer Adjudikation unter einem englischen Bauvertrag berate, sind meine Mandanten stets von der Schnelligkeit des Verfahrens überrascht. Die Parteien …
19.05.2026

Der "typische" Richter in England

Englische Judges haben erheblich besseres Standing als deutsche Richter. Warum? Im Unterschied zu Deutschland werden Richter in England und Wales nicht frisch von der juristischen Schulbank weg …
19.05.2026

"Part 36 Offer" - Das Vergleichsangebot, das man nicht ablehnen kann

Wer in England und Wales einen Zivilprozess führen will (oder muss), wird alle fünf Minuten gefragt, ob er sich denn nicht lieber vergleichen möchte. Bevor man Klage erheben darf, muss man in vielen …

MELDEN SIE SICH JETZT FÜR UNSEREN NEWSLETTER AN!

Jetzt anmelden