Was bedeutet die Umstellung von "domicile" auf "long term resident" für deutsche Mandanten?
Dieser Beitrag ist für Sie relevant, wenn Sie:
- Vermögen im Vereinigten Königreich (also England, Schottland oder Nordirland) besitzen ODER
- Ihren Wohnsitz im Vereinigten Konigreich haben ODER
- ein Verwandter oder Freund, von dem Sie eventuell erben, Vermögen oder Wohnsitz in UK hat.
Was besteuert das englische Finanzamt (seit der Erbschaftsreform 2025)?
a) Vermögen in UK wird immer besteuert
Jedes Vermögen auf dem Gebiet des Vereinigten Königreichs, also UK Immobilien, Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen, Aktiendepots, Bankkonten usw. unterliegt schon immer der britischen Erbschaftsteuer (Inheritance Tax, abgekürzt IHT), egal ob der verstorbene Eigentümer dieser Vermögenswerte seinen Wohnsitz oder sein Domicile in UK hatte oder nicht. Insofern ist das englische Erbschaftsteuerrecht also unbarmherziger als das deutsche Steuerrecht, weil in Deutschland nach § 121 Bewertungsgesetz nur bestimmte Assets (Inlandsvermögen) besteuert werden, wenn weder Erblasser noch Begünstigter (Oberbegriff für Erben, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtige) einen Wohnsitz in Deutschland hatten. Fazit für UK: Vermögen in UK wird im Erbfall prinzipiell IMMER besteuert, wenn es den Freibetrag (nil-rate band) von derzeit 325.000 Pfund übersteigt (und zwar insgesamt, nicht pro Erwerber). Ausnahmen gelten für den überlebenden Ehegatten (surviving spouse), der unbegrenzt steuerfrei bleibt, sofern beide Ehegatten entweder in UK gewohnt haben oder beide außerhalb UK gewohnt haben. Schlecht ist, wenn der Verstorbene seinen Wohnsitz in UK hatte, der Ehegatte aber außerhalb. Dann gilt der unbegrenzte Ehegattenfreibetrag nämlich nicht.
b) Wird das Weltvermögen besteuert, also auch das Vermögen außerhalb UK? Es ist kompliziert!
Das englische Finanzamt (HMRC) will nicht nur die Assets in UK, sondern das gesamte Weltvermögen des Verstorbenen mit den gruseligen 40% Inheritance Tax besteuern (Ausnahme Ehegatte), wenn - und jetzt wird die Änderung des englischen Erbschaftssteuerrechts zum Stichtag 5. April 2025 (Todestag des Erblassers) relevant - der Verstorbene ein "Long Term Resident (LTR)" des Vereinigten Königreichs war (vorher galt das deutlich schwammigere Prinzip des "domicile").
Ein "Long Term Resident" des UK ist man, unabhängig von der Staatsbürgerschaft, wenn man in mindestens 10 Jahren der letzten 20 Jahre in UK einkommensteuerpflichtig (income tax resident) war. Bei MInderjährigen genügen auch weniger als 10 Jahre, weil hier die "50% since birth" Regel greift. Stirbt also zum Beispiel ein 12-Jähriger, unterfällt dessen gesamtes Weltvermögen auch dann der UK IHT, wenn dieser nur 6 Jahre seines Lebens UK tax resident war (das ist natürlich nur bei reichen Familien relevant, die schon Minderjährigen hohe Vermögenswerte übertragen oder vererben).
Wie entkommt man dem britischen Erbschaftsteuer-Finanzamt?
Ist man erst einmal LTR (hat also die "10 der letzen 20 Jahre Grenze" gerissen), dann entkommt man der englischen Erbschaftsteuer nur dadurch, dass man aus UK wegzieht, dort also nicht mehr einkommensteuerpflichtig ist, UND dann noch die "Abklingperiode" überlebt, den sogenannten "tail". Denn die unbeschränkte UK-Erbschaftsteuerpflicht wendet nicht sofort mit dem Wegzug aus UK, sondern erst nach Ablauf von mindestens drei Jahren. Je nachdem, wie lange man LTR war, kann diese Abklingperiode (tax tail) auch bis zu 10 Jahre dauern!
Verschärfungen bei Privilegierungen für Unternehmensvermögen und Landwirtschaften
Bis April 2025 war das britische Erbschaftsteuerrecht für seine großzügigen Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen (Business Property Relief, BPR) ud landwirtschaftliches Vermögen (Agricultural Property Relief, APR) bekannt. Diese Privilegierungen entfallen großteils mit Wirkung zum 6. April 2026. Die Details sind kompliziert. Vereinfacht gesagt wird nur mehr ein Betriebsvermögen bis zum Wert von einer Million Pfund steuerfrei gestellt, darüber hinaus wird besteuert, wenn auch zu abgemilderten Tarifen.
Fazit
Deutsche, die nicht im UK einkommensteuerpflichtig sind, sollten in UK kein Vermögen halten, das die Freibetragsgrenze von (derzeit) 325.000 Pfund übersteigt. Es sei denn, der Erbe ist der Ehegatte und der Wohnsitz beider Ehegatten fällt nicht auseinander.
Wer längerfristig ist UK lebt und somit als LTR qualifiziert werden kann, sollte sich über eine geschickte Steuergestaltung Gedanken machen, wenn er seineErben nicht mit 40% UK Erbschaftsteuer quälen will.
Weitere Infos zur UK-Erbschaftsteuer und Praxistipps zur Abwicklung von Erbfällen in England:
- Erbschaft in Enland. Checkliste für die Nachlassabwicklung
- Gilt die Befreiung des Ehegatten von der UK Erbschaftsteuer auch nach 2025?
- Erbschaft in England: Neben Erbschaftsteuer sind auch Income Tax und Capital Gains Tax relevant
- Erbschaft aus England: Wer zahlt die britische und wer die deutsche Erbschaftsteuer?
Der deutsche Rechtsanwalt und englische Master of Laws Bernhard Schmeilzl ist seit 2000 spezialisiert auf deutsch-englisches Recht, insbesondere die Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle und internationale Zivilprozesse. Er ist Autor des Handbuchs "Der Zivilprozess in England", Beck Verlag 2024.
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