Der überlebende Ehepartner zahlt in UK unter bestimmten Voraussetzungen keinerlei Erbschaftsteuer
Gilt dieser unbegrenzte Ehegattenfreibetrag (unlimited spouse exemption) auch nach der Umstellung von "domicile" auf "long term resident" im Rahmen der Erbschaftsteuerreform 2025
Die UK Erbschaftsteuer (inheritance tax) ist in den meisten Bereichen gnadenlos. So zahlen selbst Kinder des Verstorbenen im Erbfall den einheitlichen (flat tax) Steuersatz von 40 Prozent! Genau wie entfernte Verwandte oder ein Kumpel aus dem Pub.
Nur in einer Hinsicht ist das britische Finanzamt (HMRC) erheblich kulanter als der deutsche Fiskus, nämlich was den länger lebenden Ehegatten angeht. Seinem Ehegatten (oder eingetragenen Lebenspartner) kann man nämlich völlig unbegrenzt steuerfrei vererben. Selbst eine Milliarden-Erbschaft bleibt für den "surviving spouse" steuerfrei. Für diesen überlebenden Ehepartner gilt nämlich die sogenannte "unlimited spouse exemption", die unbegrenzte Ehepartner-Ausnahme.
Das gilt (bzw. galt bis 2025) allerdings nur unter der Bedingung, dass entweder beide Ehegatten zur Zeit des Erbfalls ihr Domicile (entspricht dem langfristigen Lebensmittelpunkt) innerhalb UK hatten. Oder dass beide Spouses ihr Domicile außerhalb des UK hatten. Hatte der Verstorbene sein Domicile außerhalb, der Erbe aber innerhalb des UK, dann konnte der Erbe die spouse exemption ebenfalls für sich in Anspruch nehmen. In diesen drei Fallkonstellationen ging der englische Fiskus also leer aus.
Die völlige Befreiung des Ehegatten von der englischen Erbschaftsteuer gilt (galt) aber nicht, wenn der Verstorbene sein Domicile innerhalb UK hatte, der überlebende Ehegatte als Erbe sein Domicile dagegen außerhalb. Die Logik des britischen Steuergesetzgebers dabei: In diesen Fallkonstellationen fließt das Erbe ja aus dem Zugriffsgebiet des britischen Finanzamts ab. Deshalb besteuert der UK Fiskus solche Erbschafts-Vermögensflüsse an den Ehegatten ausnahmsweise doch. Für diese Fälle gilt dann die sogenannte "limited spouse exemption", also ein "begrenzter Ehegattenfreibetrag", zusätzlich zum allgemeinen Steuerfreibetrag (nil-rate band).
Umstellung von "domicile" auf "long term residence" bei Ermittlung der britischen Erbschaftsteuer
Mit Wirkung für alle Todesfälle nach dem 5. April 2025 (dem Beginn des britischen Steuerjahres) wurde bei der UK Inheritance Tax nämlich das Kriterium "domicile" ersetzt durch des objektivere Kriterium "long term residence", wobei mit "residence" gemeint ist, dass jemand in UK tax resident ist, also einkommensteuerpflichtig. Details zu "domicile" und der Umstellung in diesem Beitrag hier: Streit um das "domicile" des Verstorbenen bei deutsch-englischen Erbfällen
Diese Umstellung im Rahmen der UK-Erbschaftsteuerreform hat nun so manches deutsch-britische Ehepaar nervös gemacht. Viele fragen sich: Gilt die unbeschränkte Steuerbefreiung für den länger lebenenden Ehegatten auch nach dieser Umstellung des UK Erbschaftsteuerrechts? Also auch für Erbfälle nach dem 5. April 2025?
Die kurze Antwort: Prinzipiell ja. Allerdings sind domicile und LTR eben nicht völlig deckungsgleich. Es kann also Fälle geben, in denen jemand zwar domiciled in UK war, aber eben nicht long term resident. Und umgekehrt.
Aber das Grundprinzip der oben geschilderten Fallkonselationen bleibt gleich, also:
- Erblasser LTR => Erbe non-LTR: es gilt limited spouse exemption
- Erblasser LTR => Erbe LTR: es gilt full spouse exemption
- Erblasser Non-LTR => Erbe LTR: es gilt full spouse exemption
- Erblasser Non-LTR => Erbe non-LTR: es gilt full spouse exemption
Details hierzu in der Richtlinie des UK-Finanzamts (IHT Manual 47030) zur Erbschaftsteuerbefreiung zwischen Ehegatten nach Umstellung von Domicile auf "long term residence" (LTR) hier:
In dieser Richtlinie des Finanzamts ist die vierte Fallkonstellation (also: beide Ehepartner sind außerhalb des Vereinigten Königreichs) nicht ausdrücklich genannt. Alle UK-Erbschaftsteuerexperten, mit denen ich hierüber gesprochen habe, gehen aber sicher davon aus, dass die volle Erbschaftsteuerbefreiung für den Ehegatten auch nach der Umstellung von domicile auf LTR hier weiterhin gilt, auch wenn beide Eheleute nicht long term residents in UK sind. Wie die Reform der UK Erbschaftsteuer 2025 gezeigt hat, sind Steuergesetze nie in Stein gemeißelt. Man kann sich also nicht darauf verlassen, dass Steuerprivilegien dauerhaft erhalten bleiben.
Weitere Infos zur UK-Erbschaftsteuer und Praxistipps zur Abwicklung von Erbfällen in England:
- www.cross-channel-lawyers.de/category/erbschaft-in-england/
- https://erbschaft-in-england.de/
- Erbschaft in England: Neben Erbschaftsteuer sind auch Income Tax und Capital Gains Tax relevant
- Erbschaft aus England: Wer zahlt die britische und wer die deutsche Erbschaftsteuer?
Eine ausführliche Checkliste zum Thema Erbscheinsantrag in England, Erbschaftsteuererklärung in England und Abwicklung des Nachlassvermögens (Hausverkauf, Kontenauflösung, Aktiendepots und Kfz-Verkauf in England) finden Sie hier zum Download.
Beitragsfoto: Unsplash.com, Chris Arthur Collins-(zDtJlKqzI)