10.10.2024 |

Gerichtsgebühren bei Zivilprozess in England

Welche Gerichtskosten fallen bei einer Zivilklage in England an?

Die Gerichtsgebühren für Zivilprozesse in England und Wales sind geregelt in der Civil Proceedings Fees Order 2008 (CPFO), modifiziert durch die Version von 2014 und den dazugehörigen Kostentabellen:

Auszug aus der Gerichtskostentabelle für Zivilverfahren in England

Die allgemeine Gerichtsgebühr, die bei Erhebung einer Zivilklage in England anfällt und vom Kläger zu zahlen ist (issue fee), beläuft sich, je nach Streitwert, zwischen 35 Pfund und einem Maximum von 10.000 Pfund (Obergrenze), konkret also (Tabelle zum Stand Oktober 2024):

Anders als in Deutschland ist damit aber noch nicht die gesamte gerichtliche Tätigkeit abgedeckt. Vor allem für die Durchführung der mündlichen Verhandlung (trial) fällt eine weitere Gerichtsgebühr an, die mit Festsetzung des Verhandlungstermins fällig wird. Daneben entstehen in bestimmten Konstellationen weitere Gebühren sowie Kosten für vom Gericht erstellte Kopien, durchgeführte Zustellung usw.

Details zu Gerichtsgebühren in den offiziellen Merkblättern der englischen Justiz

Für besondere Verfahrensarten, wie etwa am englischen Familiengericht (Family Court), am Nachlassgericht (Probate Registry) oder am Betreuungsgericht (Court of Protection), gelten spezielle bzw. ergänzende Vorschriften.

Wie zahlt man Gerichtskosten in England ein?

Ein für deutsche Kläger lästiges praktisches Problem ist, dass man diese Gerichtsgebühren nicht von Deutschland aus per Überweisung bezahlen kann, da die englische Justiz (His Majesty's Courts and Tribunals System, HMCTS) keine Kontoverbindung für eine internationale Überweisung herausgibt. Man muss also entweder einen Auslandsscheck über englische Pfund per Post senden (und hoffen, dass dieser Scheck erstens ankommt und zweitens von HMCTS dem konreten Fall zugeordnet werden kann) oder – die bessere Lösung – die Gerichtsgebühren über seine englischen Solicitors begleichen lassen, die in aller Regel einen HMCTS Fee Account haben, den man faktisch nur als in UK niedergelassene Anwaltskanzlei einrichten kann.

Weitere Informationen zum Zivilprozess in England und Wales

Dieser Beitrag ist ein gekürzter Auszug aus dem Kapitel "Prozesskosten" im Praxishandbuch "Der Zivilprozess in England"

Kategorie: ProzessrechtZivilprozesseHigh Court

Autor
Bernhard Schmeilzl

Bernhard Schmeilzl

Rechtsanwalt & Master of Laws

+49 (0) 941 463 7070 schmeilzl@grafpartner.com

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