10.04.2025 |

"Ja wer bist denn du?" - Das UK Handelsregister überprüft ab 2025 Identitäten

Englischer Handelsregister (Companies House) führt strengere Identitätskontrollen durch

Das englische "Companies House" führt 2025 strengere Identitätsprüfung für Geschäftsführer und Gesellschafter ein

Stolz verkündet die offizielle britische Regierungswebsite www.gov.uk am 8. April 2025:

"Companies House starts to verify identities"

Prima! Aber: Ist es nicht seit jeher Sinn und Zweck eines Handels- und Gesellschaftsregisters, Transparenz und Vertrauen zu schaffen. Dazu gehört ja wohl, dass irgendwer prüft, ob der John Smith, der im englischen Companies House als Director (Geschäftsführer) oder wirtschaftlich Berechtigter (person with significant control) auftaucht auch wirklich existiert und da wohnt, wo er angibt zu wohnen.

Der Umstand, dass eine solche Identitätsüberprüfung erst jetzt (2025!) eingeführt wird, erklärt einiges. Viele Betrüger und verkrachte Existenzen haben über Jahrzehnte ausgenutzt, dass das englische Handelsregister Eintragungen gar nicht oder nur oberflächlich überprüft hat. Im Vereinigten Königreich existiert bekanntlich kein Einwohnermeldeamt und auch kein Notarwesen nach deutschem Verständnis. Wer eine Anmeldung zum deutschen Handelsregister vornehmen will, muss bei einem deutschen Notar vorsprechen und seinen Ausweis zücken.

Anders - bisher - im Vereinigten Königreich. Dort füllte man Formulare aus, meist sogar nur online. Überprüft wurden die Angaben nur und erst, wenn sich jemand beschwert, etwa ein betrogener Gläubiger. Das ändert sich nun - endlich - auch in England.

6 Millionen Personen müssen nun beim UK Companies House ihre Identität belegen

Der "Economic Crime and Corporate Transparency Act 2023" (ECCTA) gibt dem englischen Companies House umfassende Befugnisse, die wirtschaftlichen Akteure zum Nachweis ihrer Identität und ihres Wohnsitzes zu zwingen. Beseitigt wird unter anderem die Unsitte, dass eine PO Box Anschrift als "Adresse" eines Geschäftsführers oder beherrschenden Gesellschafters (person with significant control) angegeben werden kann. 

Diese neu eingeführte Überprüfung der Identität (identity verification) wird Geschäftspartnern und Kunden englischer Firmen mehr Sicherheit bieten, wer diese Unternehmen im Vereinigten Königreich tatsächlich gegründet hat, betreibt, führt und wirtschaftlich kontrolliert.

Die wichtigsten Änderungen und Einführungs-Deadlines

Die Reformen zur Identitäts-Überprüfung werden in mehreren Phasen bis 2026 eingeführt. Die wichtigsten Milestones sind:

Winter 2024–2025: Companies House wird damit beginnen, die Löschung von Unternehmen zu beschleunigen, die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen oder mit falschen oder betrügerischen Angaben registriert wurden.

Frühjahr 2025: Es werden "autorisierte Unternehmensdienstleister" (Authorised Corporate Service Providers, ACSPs) zugelassen, die im Auftrag des Companies House die Identitätüberprüfungen durchführen. Alternativ können die betroffenen Personen ihre Identität auch direkt beim Companies House nachweisen, auch bereits bevor diese später (siehe utnen) obligatorisch wird.

Herbst 2025: Start der 12-monatigen Übergangsphase, innerhalb derer eine obligatorische Identitätsprüfung für alle neuen Geschäftsführer (directors) und Personen mit maßgeblicher Kontrolle (persons with significant control, PSCs) stattfindet.

Frühjahr 2026: Alle Unternehmen müssen die Identität ihrer „Einreicher“ (presenters) bei der Einreichung von Unterlagen überprüfen und nachweisen.

Wichtige Termine bereits im Jahr 2025 sind:

12. Februar: Das Registrierungsportal GOV.UK One Login ist für die verifizierte Anmeldung und die Aktualisierung von Unternehmensinformationen verfügbar.

25. Februar: Die Registrierung für autorisierte Unternehmensdienstleister (ACSP) wird eröffnet, und neue Befugnisse werden eine schnellere Entfernung falscher Unternehmen aus dem Register ermöglichen.

25. März: Einzelpersonen können ihre Identität freiwillig über GOV.UK One Login verifizieren.

Weitere Details und Timelines auf der Website: https://changestoukcompanylaw.campaign.gov.uk/changes-at-a-glance/

Fazit: Künftig weniger Betrugsfälle durch unseriöse Unternehmen in UK

Besser spät als nie: Das Vereinigte Königreich führt 2025 eine längst fällige Verifikation aller Geschäftsführer und weiterer Akteure ein. Das erleichtert deutschen Geschäftspartnern die Zustellung von juristischen Dokumenten wie Mahnschreiben und Klagen. Viele unseriöse Firmen in Großbritannien werden voraussichtlich 2025 bis 2027 aus dem englischen Handelsregister (Companies House) gestrichen, weil sich die betrügerischen Akteure nicht verifizieren.

Experte für deutsch-englisches Wirtschaftsrecht

Der Autor Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl, Master of Laws in European Commercial Law (Leicester University) ist seit 2001 spezialisiert auf deutsch-englisches Recht, insbesondere Wirtschaftsprozesse und Handelsrechtsstreitigkeiten. Im Beck-Verlag verantwortet er den Länderbericht zum Familienrecht von England und Wales sowie das Praxishandbuch "Der Zivilprozess in England".

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Kategorie: ProzessrechtWirtschaftsrechtBehördenHandelsregister UKGesellschaftsrechtHandelsrecht

Autor
Bernhard Schmeilzl

Bernhard Schmeilzl

Rechtsanwalt & Master of Laws

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