26.10.2026 | ⸺

Online-Liste "verwaiste Nachlässe" in England - Fundgrube für Erbenermittler und Betrüger

Seit 2026 nur noch eingeschränkte Infos auf der englischen "Bona Vacantia" Liste

Herrenlose Nachlässe (unclaimed estates) werden in England und Wales auf eine öffentlich im Internet zugängliche Liste gesetzt. Verwaltet wird diese Liste von der sog. "Bona Vacantia Division" (BVD), konkret dem Treasury Solicitor (Details hier). In Deutschland existiert nichts vergleichbares. Stellt sich in Deutschland heraus, dass sich niemand um das Nachlassvermögen (etwa eine Immobilie) kümmert, also niemand einen Erbschein beantragt, niemand die Grundsteuer und sonstige Abgaben bezahlt, dann beauftragt das deutsche Nachlassgericht einen Nachlasspfleger, der die Erbmasse sichert und die Erben sucht.

Anders in England und Wales: Stirbt hier eine Person intestate (also ohne gültiges Testament) und finden sich keine erbberechtigten Verwandten, gilt der Nachlass als ownerless (herrenlos, verwaist). Um potenziellen Erben, die vom Tod ihres Verwandten noch nichts mitbekommen haben, eine Chance zu geben, Ansprüche geltend zu machen, wird der Name des Verstorbenen auf die sogenannte Bona Vacantia List (BV List) gesetzt. Beansprucht innerhalb von 30 Jahren niemand den Nachlass, fällt er endgültig an die britische Krone, also den Staat.

Eldorado für Erbenermittler, aber auch für kriminelle Erbschaftsbetrüger

Die Bona Vacantia Liste war bis 2026 ziemlich freizügig, was die öffentlich zugänglichen Informationen anging. Insbesondere wurde - soweit bekannt - auch der Gesamtwert des verwaisten Nachlasses angegeben. Deshalb war und ist es ein Geschäftsmodell für nationale und internationale Erbenermittlerfirmen (Genealogie-Dienstleister, auch Heir Finders oder Heir Hunters genannt), in diesen Bona Vacantia Fällen nach den nächsten Verwandten zu recherchieren (auch in Deutschland) und diese dann zu kontaktieren, also mit dem konkreten Angebot anzuschreiben, sich im Auftrag der Verwandten um die Abwicklung der Erbschaft in UK zu kümmern. Meist für eine stattliche Provision von 20 bis 30 Prozent des gesamten Erbes. Mehr zum Thema Erbenermittler und der Frage, ob die seriös sind oder nicht in diesem Beitrag: Sind Erbenermittler seriös?

Leider nutzten und nutzen nicht nur Verwandte und Erbenermittler diese Liste der herrenlosen Erbfälle, sondern auch Kriminelle. Diese erstellten auf Grundlage der in der Liste enthaltenen Daten des Verstorbenen (Name, Adresse usw.) ein gefälschtes Testament und beantragten mit diesem falschen Testament ein englisches Nachlasszeugnis. Dann lösten sie als Executors die Bankkonten auf, verkauften die Nachlassimmobilie und machten sich mit dem Geld aus dem Staub.

Die Bona Vacantia Liste wurde 2025 vorübergehend offline genommen

Im Juli 2025 nahm die britische Regierung die Liste deshalb sogar temporär offline, weil sich Berichte über diesen systematischen Erbscheinbetrug (probate fraud) häuften. Eine staatliche Überprüfung sollte Schutzmaßnahmen prüfen. Details dazu hier.

Das Comeback mit datenschutzrechtlichen Einschränkungen

Seit dem 12. Januar 2026 ist die BV List wieder online – allerdings mit restriktiveren Sicherheitsvorkehrungen. Die auf der "unclaimed estates list" veröffentlichten Daten wurden auf das Minimum reduziert, d.h. man sieht jetzt nur mehr:

  • Name des Verstorbenen
  • Sterbedatum
  • Sterbeort (area of death)
  • Eine Referenznummer

Wer weitere Informationen (also eine Art Akteneinsicht) erhalten will muss gegenüber der Behörde (Bona Vacantia Division) seine Verwandtschaft mit dem Verstorbenen nachweisen oder ein Testament vorlegen, das ihn begünstigt bzw. als Executor ausweist. Wie das genau geht, ist hier erklärt: Make a claim to a deceased person's estate

Weitere Informationen zu grenzüberschreitenden Erbfällen, Erbenermittlung und Personensuche

Beitragsfoto: Lizensiert von Magnific.com

Kategorie: ErbrechtStrafrechtBetrug

Autor
Bernhard Schmeilzl

Bernhard Schmeilzl

Rechtsanwalt & Master of Laws

+49 (0) 941 463 7070 info@englischesrecht.de

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