Die Scheidung vor einem englischen Gericht kostet die Hälfte des gesamten Vermögens
Für viele Profi-Fußballer ist es ein Lebenstraum, einmal in der englischen Premier League zu spielen. In der aktuellen Saison 2025/2026 leben 15 deutsche Stars diesen Traum. Der Aufenthalt auf der Insel kann allerdings privat und finanziell zum Alptraum werden, wenn der Spieler just während seiner Zeit in der Premier League geschieden wird. Und zwar unabhängig davon, ob er seine Ehefrau erst in Großbritannien getroffen und dort geheiratet hat, oder ob er schon vorher verheiratet war und seine Familie aus Deutschland mitgebracht hat.
In beiden Konstellationen ist nämlich das englische Scheidungsgericht zuständig, sofern der Spieler nicht nur ganz vorübergehend in England ist, etwa für ein paar Monate ausgeliehen wird. Unterschreibt der deutsche Fußballprofi aber einen ganz normalen Vertrag mit einem englischen Club (der ja meist auf mehrere Jahre ausgelegt ist), wird er für diese Zeit seinen Lebensmittelpunkt (Juristen sagen "gewöhnlicher Aufenthalt") in England haben.
Zerbricht nun ausgerechnet während dieser Phase seiner Karriere die Beziehung und reicht die Ehefrau einen Scheidungsantrag beim englischen Family Court ein, wird sich das englische Gericht in aller Regel für zuständig erklären und den Fall verhandeln. Mit fatalen finanziellen Konsequenzen für den reicheren Ehepartner!
Das englische Scheidungsrecht kennt keinen Zugewinnausgleich, sondern den "equal split". Die 50:50 Aufteilung des Gesamtvermögens
Das englische Eherecht kennt im Unterschied zu Deutschland keine Güterstände, die man wählen könnte. Gütertrennung, Gütergemeinschaft oder Zugewinngemeinschaft gibt es dort nicht. Die Heirat selbst ändert aus Sicht des englischen Rechts zunächst nichts an der Vermögenszuordnung (jedem gehört weiterhin sein Vermögen allein). Natürlich können Eheleute auch in UK gemeinsames Vermögen haben (z.B. gemeinsame Bankkonten eröffnen oder Miteigentümer einer Immobilie werden), das hat dann aber nichts mit der Ehe als solches zu tun, sondern damit, dass die Eheleute entsprechende Verträge schließen.
Im Fall einer Scheidung in England gilt als Grundprinzip der Vermögensverteilung zwischen den Ehegatten das Prinzip des "equal split", also die hälftige Aufteilung allen Vermögens, nicht nur des Zugewinns.
Im Unterschied zu Deutschland erfasst diese 50:50-Teilung also auch Vermögen, das man bereits in die Ehe mitgebracht hat, sowie Vermögen, das man von Eltern, Großeltern etc. geerbt oder geschenkt bekommen hat. Platt formuliert (und etwas vereinfacht): Der reichere Ehegatte verliert durch die Scheidung die Hälfte des gesamten Vermögens.
Dem englischen Scheidungsrecht kann man nicht entkommen
Wer nun denkt: Dann mache ich halt einen Ehevertrag und lege fest, dass für den Fall einer Scheidung - egal wo wir gerade leben - immer die deutschen Gerichte zuständig sind und das deutsche Scheidungsrecht (mit dem vergleichsweise harmlosen Zugewinnausgleich) angewendet werden muss.
Gute Idee. Funktioniert nur leider in England und Wales nicht.
Denn englische Familiengerichte akzeptieren weder eine Gerichtsstandklausel (jurisdiction clause) noch eine Rechtswahlklausel (choice of law clause). Solche Klauseln werden vom englischen Family Court schlicht ignoriert. Das war übrigens schon vor Brexit so, nun erst recht.
Es gibt also kein Entkommen: Reicht ein Ehepartner auf der Insel die Scheidung ein und hat sich das englische Gericht erst einmal für zuständig erklärt, dann gilt ausschließlich das englische Scheidungsrecht (sowohl das materielle, also inhaltliche Recht, als auch das Prozessrecht, das den Ablauf des Scheidungsverfahrens regelt). Auch wenn beide Ehepartner deutsche Staatsbürger sind und einen notariellen Ehevertrag geschlossen hatten.
Um Missverständnisse zu vermeiden: Wenn sich beide Ehepartner einvernehmlich darauf verständigen, sich in Deutschland scheiden zu lassen, dann geht das natürlich. Mein Fallbeispiel in diesem Beitrag ist aber, dass der "ärmere" Ehepartner gerade das englische Recht für sich nutzen möchte und ganz bewusst die Scheidung in England durchführen will. Nicht ohne Grund nennt man London "the divorce capital of the world", also die Welthauptstadt für Scheidungen. Es gibt hier finanziell viel zu holen.
Kann sich der Spieler durch einen Ehevertrag vor dem "equal split" schützen?
OK, das englische Scheidungsgericht ist also zuständig und wendet inhaltich die Prinzipien des englischen Familienrechts an, inklusive der Regeln zur 50:50-Vermögensaufteilung unter den Ehepartnern.
Aber wenn ein Ehevertrag existiert, der den "equal split" ausschließt, dann muss sich doch das englische Familiengericht daran halten. Oder?
Nun, jetzt wird es noch komplizierter.
Das englische Recht steht Eheverträgen nämlich traditionell sehr skeptisch gegenüber. Bis in die 1990er Jahre war jede Art einer solchen finanziellen Vereinbarung für den Trennungsfall sittenwidrig und daher „unenforceable“.
Heutzutage sind Pre-Nuptial Agreements oder kurz Pre-Nups (so genannt, wenn man sie vor der Heirat abschließt, was der Regelfall ist) und Post-Nuptials (bei Abschluss durch bereits verheiratete Paare) auch in E&W weit verbreitet. Seit der Radmacher-Entscheidung 2010 (Link zum Urteil) sollen Scheidungsrichter in England und Wales solche Pre-Nups bei der Entscheidung über die Vermögensverteilung (financial remedy) „berücksichtigen“ („shall be given considerable weight“).
Dies aber nur wenn:
a) das Nuptial die strengen formalen Kriterien erfüllt (dazu gleich) und
b) das Gericht bei seiner Bewertung des konkreten Falls nicht zur Einschätzung kommt, dass die finanziellen Regelungen „unfair“ sind.
Nuptials sind also, selbst wenn sie alle formellen Voraussetzungen erfüllen, für das englische Scheidungsgericht nicht streng bindend. Der Richter kann und wird vom Inhalt eines Nuptial nach seinem persönlichen Ermessen abweichen, wenn er oder sie die Vereinbarungen für „unfair“ hält. Das ist natürlich sehr subjektiv. Der Ausgang solcher Verfahren ist daher nur schwer prognostizierbar.
Die formalen Anforderungen an einen Ehevertrag in England
Die formalen und inhaltlichen Anforderungen an ein Nuptial in England sind:
- Formal execution as a deed plus 2 witnesses: Unterzeichnung durch beide Parteien plus Unterschriftsbeglaubigung durch zwei Zeugen
- Independent legal expert advice: jeder Ehepartner soll sich unbhängig durch einen Familienrechtsexperten beraten lassen, was durch einen Anhang zum Ehevertrag dokumentiert wird.
- Full financial disclosure: jeder Partner muss seine Vermögensverhältnisse im Detail offenlegen (Vermögensverzeichnis als Anhang zum Ehevertrag)
- No duress or undue pressure (timing): Es darf kein Druck oder Zwang ausgeübt werden, damit der künftige Partner den Ehevertrag unterschreibt. Daher darf man ihm oder ihr den vertrag auch nicht erst zu kurzfristig vor dem Hochzeitstermin unter die Nase halten.
- Fair and reasonable terms: Die Bedürfnisse und berechtigten Interessen beider Ehepartner müssen angemessen berücksichtigt werden („tailored terms“). Ändern sich die Umstände, muss der Ehevertrag ggf. angepasst werden („duty to review and revise“).
Eine Abweichung vom 50:50-Split durch ein professionelles Nuptial ist zwar möglich, aber es bleibt das Risiko, dass das Gericht den Inhalt im konkreten Einzelfall für „unfair“ hält. Die Hürden sind somit hoch und die Gestaltungsmöglichkeiten deutlich geringer als im deutschen Recht.
Der deutsche Fußballprofi und seine Frau haben bereits einen deutschen notariellen Ehevertrag geschlossen
Gilt der auch im Fall einer Scheidung vor einem englischen Gericht?
Hierauf gibt es keine simple Antwort. Family Courts wenden – wie gesagt – immer englisches Recht an. Klauseln zur Wahl des deutschen Gerichtsstands und/oder des deutschen materiellen Rechts werden ignoriert.
Ein deutscher notarieller Ehevertrag wird vom englischen Scheidungsgericht somit nach den Vorgaben des englischen Rechts geprüft. Insbesondere unterfällt der deutsche Ehevertrag der Inhaltskontrolle, ob die Vertragsgestaltung also „fair and reasonable“ ist. Details zu den relevanten Kriterien, die ein Familienrichter anwendet, finden sich in Section 25 Matrimonial Causes Act.
Im berühmten Radmacher-Urteil entschied der UK Supreme Court für ein deutsch-französisches Ehepaar, dass auch ausländische Eheverträge bei der Entscheidung über die Vermögensumverteilung „berücksichtigt“ werden sollen, selbst wenn in solchen ausländischen (deutschen, französischen, italienischen, spanischen etc.) Eheverträgen nicht alle formalen Voraussetzungen des englischen Rechts (financial disclosure etc.) eingehalten sind. Dies gilt aber nur, wenn beide Parteien aus Rechtsordnungen kommen, in denen solche notariellen Eheverträge üblich sind, und keine Anhaltspunkte bestehen, dass eine Partei benachteiligt wurde.
Bringt der deutsche Fussballprofi also seine Ehefrau bereits mit nach England und stammt diese Ehefrau aus einem Land, das notarielle Eheverträge kennt, dann stehen die Chancen gut, dass das englische Scheidungsgericht sich die im notariellen Ehevertrag getroffenen Regelungen ansieht und diese bei seiner finanziellen Entscheidung berücksicht, wenn und soweit der Richter bzw. die Richterin die Regelungen für "fair" hält. Das Gericht wendet den Ehevertrag also nicht zwingend Wort für Wirt an, sondern es bleibt auch hier bei der „fairness“-Kontrolle.
Lernte der Profi-Fussballer seine spätere Frau allerdings erst in England kennen und heiratet er also eine Britin, dann gelten die Ausnahmen der Radmacher-Entscheidung nicht. In dieser Konstellation braucht der Spieler ein englisches Pre-Nuptial Agreement mit allem Drum und Dran. Die britische Verlobte nach Deutschland zu schleppen und sie einen deutschen notariellen Ehevertrag unterschreiben zu lassen, kann man sich sparen. Dieser Notarvertrag würde im Fall einer späteren Scheidung auf der britischen Insel vom englischen Richter aus dem Fenster geworfen.
Das finanzielle Katastrophen-Szenario für den deutschen Fußballer im Ausland
Der Worst Case, der einem deutschen Spieler in England unter dem Gesichtspunkt einer Scheidung droht, ist also folgender:
- Das deutsche Spieler-Ehepaar zieht nach England und hat dort (spätestens nach sechs Monaten) den gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt. Somit ist das englische Gericht zuständig.
- Die Ehe scheitert und die Eheleute sind so entfremdet und/oder zerstritten, dass keine einvernehmliche Einigung über die finanziellen Folgen der Scheidung mehr möglich ist.
- Die Ehefrau reicht die Scheidung zum englischen Family Court ein und verlangt die Hälfte des gesamten Ehegattenvermögens.
- Falls überhaupt ein Ehevertrag existiert, greifen die englischen Scheidungsanwälte (Solicitors) der Ehefrau diesen Ehevertrag an und beantragen, dass dieser nicht angewendet (oder zumindest stark modifiziert) wird. Ob die Ehefrau damit Erfolg hätte, hängt von vielen Kriterien ab, u.a. Berufstätigkeit, Kinderbetreuung, Gesundheitszustand, Lifestyle, Quelle des Vermögens des Ehemanns (Einkommen ist schwerer ausschließbar als Erbschaften oder Beteiligungen an Familienunternehmen) u.a.m.
In dieser Fallkonstellation ist es sehr wahrscheinlich, dass der Spieler verurteilt wird, 35 bis 50 Prozent seines gesamten Vermögens auf die Frau zu übertragen (die genaue Quote hängt von Faktoren ab wie Dauer der Ehe, Lebensstandard und weiteren Kriterien). Jedenfalls aber erheblich mehr, als er nach deutschem Scheidungsrecht zahlen müsste.
Ansätze zur Reduzierung dieses Risikos
Ich schreibe bewusst nur "Reduzierung", nicht "Ausschluss des Risikos", denn im Fall einer Scheidung in England wird der reichere Ehepartner den Gerichtssaal nur sehr selten finanziell schneiderfrei verlassen. Irgendeine Art der Vermögensumschichtung vom reichen auf den weniger reichen Partner wird es fast immer geben, auch bei nur kurzen und kinderlosen Ehen. Wer das vermeiden will, darf entweder gar nicht erst heiraten oder jedenfalls nicht das Risiko eingehen, dass ein englisches Gericht für das Scheidungsverfahren zuständig sein kann.
Wie kann also ein verheirateter deutscher Profi-Fußballspieler, der in die Premier League wechseln will, das Risiko reduzieren?
Einige denkbare Optionen sind:
a) Keinen gemeinsamen Wohnsitz in England schaffen. Frau (und Kinder) behalten also ihren (Haupt-)Wohnsitz in Deutschland. Dann wird keine Zuständigkeit des englischen Gerichts begründet. Das werden aber die wenigsten Ehepartner / Familien wollen. Auch der Club als Arbeitgeber wird davon eher nicht begeistert sein. Option a) ist daher wohl eher eine theoretische Lösung.
b) Englischer Ehevertrag, also ein Post-Nuptial Agreement für England unter Einschaltung von spezialisierten Solicitors. Das ist kein preiswertes Vergnügen, reduziert aber die im Ernstfall zu zahlende Quote des Vermögens beträchtlich.
c) Abschluss eines deutschen notariellen Ehevertrags, der dann aber durch spezielle Klauseln und Anhänge für die Eventualität einer Scheidung in England ergänzt werden sollte, um die Chancen zu erhöhen, dass der englische Family Court möglichst viele Regelungen aus der Notarurkunde berücksichtigt und anwendet.
Beide Alternativen b) und c) sind nicht perfekt und haben jeweils ihre Vor- und Nachteile. Ich habe in den letzten 20 Jahren mehrere Profisportler bei einem Wechsel nach England beraten und - zusammen mit Notarinnen und Notaren sowie englischen Kanzleien - die für den konkreten Fall am besten passende Lösung gefunden.
Mehr zu Ehevertrag, Heirat, Scheidung und Nachlassplanung mit Bezug zu England hier
- Können Deutsche in England spontan heiraten?
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- Musterbeispiel englischer Ehevertrag (Pre-Nup)
- Vorteile und Risiken eines englischen Pre-Nuptial Agreement (ausführlicher Client Care Letter)
Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl ist seit 2003 auf deutsch-britisches Recht spezialisiert, Schwerpunkte Familienrecht, Erbrecht, Nachlassabwicklung und internationale Zivilprozesse. Ein besonders wichtiges Thema für internationale Ehepaare oder Paare, die ins Ausland ziehen, ist die Frage nach einem Ehevertrag. Das Problem ist allerdings, dass ein in Deutschland abgeschlossener Ehevertrag im Common Law Ausland (Großbritannien, USA etc.) nicht unbedingt „hält“. Mehr dazu in diesen Videos:
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Speziell zu Eheverträgen für England:
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Beitragsfoto von Michal Jarmoluk auf Pixabay