27.01.2026 |

Scheidung in England dauert 26 Wochen, kostet 612 Pfund und niemand muss zu Gericht

Scheidung in England Dauer Kosten

Eine einvernehmliche Scheidung ist in England in 6 Monaten durch

Die große Reform des englischen Scheidungsrechts durch den Divorce, Dissolution and Separation Act 2020 hat mit Wirkung zum 6. April 2022 das Verfahren stark vereinfacht und beschleunigt. Den Scheidungsantrag stellt man online, Anwälte sind nicht unbedingt erforderlich, eine Gerichtsverhandlung findet nicht statt und das Gericht stellt Verfügungen per normaler E-Mail zu. Die neue Scheidung in England ähnelt also eher einem bloßen Verwaltungsverfahren als einem Gerichtsprozess. Und genau das ist auch gewünscht.

Der im Vergleich zu Deutschland einfache und sehr schnelle Ablauf liegt zum einen daran, dass das englische Scheidungsrecht - im Gegensatz zu Deutschland (siehe § 137 Abs. 1 FamFG) - keinen Scheidungsverbund kennt. In England ist also eine "Scheidung pur" möglich, ohne dass zwingend auch über Folgesachen entschieden werden muss, bevor die Scheidung ausgesprochen werden kann. Über Themen wie Unterhalt, Vermögensausgleich, Versorgungsausgleich oder Sorgerecht wird entweder gar nicht entschieden (wenn keiner einen Antrag auf "Financial Order", "Child Maintenance Order" etc. stellt) oder irgendwann später, jedenfalls aber unabhängig vom eigentlichen Scheidungsbeschluss (Divorce Order).

Zum anderen wurde nun 2022 endlich auch in England das bisherige (völlig veraltete) Verschuldensprinzip abgeschafft. Es gilt jetzt, ähnlich wie in Deutschland, das Zerrüttungsprinzip (irretrievable breadown of the marriage). Es muss also keine Partei mehr irgendein Verschulden vortragen oder auf sich nehmen, um die Voraussetzungen für einen Scheidungsbeschluss zu schaffen.

Warum genau 26 Wochen für das Scheidungsverfahren in England?

Wollen beide Ehepartner geschieden werden, können sie über die offizielle Online-Plattform der englischen Justiz einen gemeinsamen Antrag stellen (joint application) und die Gerichtsgebühr von derzeit 612 Pfund zahlen. Das Gericht bestätigt per einfacher E-Mail den Eingang des Scheidungsantrags. Dann müssen die scheidungswilligen Partner 20 Wochen warten. Diese "cooling off period" hat den Zweck, die Eheleute vor einer übereilten Scheidung zu schützen. Man soll also 20 Wochen (knapp fünf Monate) Zeit haben, sich zu beruhigen (cooling off) und sich zu überlegen, ob man wirklich geschieden werden will. Das deutsche Recht ist hier bekanntlich viel strenger und verlangt ein volles Trennungsjahr. Eine "Trennung von Tisch und Bett" ist nach englischem Recht nicht erforderlich. Der Übereilungsschutz nach englischem Familienrecht ist also eine rein formelle Wartefrist. Inhaltlich prüft das englische Gericht hier nichts.

Wollen die Parteien auch 20 Wochen nach dem Tag des Scheidungsantrags immer noch geschieden werden, dann beantragen diese - am besten wieder gemeinsam und über das Online-Portal, den vorläufigen Scheidungsbeschluss ("Conditional Order," vor der Reform "Decree Nisi" genannt).

Danach müssen die Parteien wieder warten, denn der Antrag auf Ausspruch der endgültige Scheidung ("Final Order", früher "Decree Absolute") ist frühestens sechs Wochen nach Erteilung des Conditional Divorce Order zulässig. Wird dieser Antrag auf Erlass des Final Order gestellt, schickt das Familiengericht den Parteien (oder deren Anwälten, wenn diese vertreten sind) den endgültigen Scheidungsbeschluss ein paar Tage später zu und jeder Ehepartner hat seine Freiheit wieder.

Nochmal: Falls Themen wie Vermögensaufteilung, Unterhalt, Umgangs- und Sorgerechtsthemen geklärt werden müssen, dann geschieht diese jeweils auf Antrag in separaten, getrennten Verfahren (ggf. erst viele Jahre später). Die Scheidung selbst ist davon unabhängig. Sehr sinnvoll ist es natürlich nicht, das Thema Vermögensaufteilung jahrelang ungeklärt zu lassen, es kommt aber in der Praxis gar nicht selten vor, dass erst einmal kein Antrag auf "Financial Order" gestellt wird. In UK einigen sich die meisten Paare entweeder gleich von vornherein gütlich oder aber in Mediationsverfahren, weil das flexibler und angenehmer (emotional weniger belastend) ist als vor Gericht.

Streitige Scheidung in England

Diese 26 Wochen gelten natürlich nur für gütliche, einvernehmliche Scheidungen, wenn also die Eheleute gleich einen gemeinsamen Antrag stellen oder wenn sich der zweite Ehepartner wenigstens nicht gegen den Antrag wehrt. Will der andere Partner nicht geschieden werden, wird es naturgemäß komplizierter, wobei auch eine streitige Scheidung in England meist erheblich schneller durchgesetzt werden kann als in Deutschland.

Da seit der Reform des Scheidungsrechts kein Verschulden mehr diskutiert werden muss, kann derjenige Ehegatte, der das Scheidungsverfahren in die Länge ziehen oder sabotieren will, nur mehr sehr wenige relevante Einwendungen vorbringen. Bei internationalen Ehen ist ein Klassiker natürlich der Einwand, dass das englische Familiengericht gar nicht zuständig ist, sondern zum Beispiel das deutsche Scheidungsgericht. Ob man mit diesem Einwand im Ergebnis Erfolg hat, hängt von den Lebensumständen der Eheleute ab. Jedenfalls kann man die Scheidung damit erheblich in die Länge ziehen.

Zum Scheidungs-Hopping nach England?

Ob es für ein deutsches (überwiegend in Deutschland lebendes) Ehepaar, das schnell und unkompliziert geschieden werden will, möglich und sinnvoll ist, eine Scheidung in England durchzuführen, sollten die Beteiligten vorab sehr sorgfältig prüfen lassen. Denn selbst wenn der englische Family Court die internationale Zuständigkeit akzeptiert und nach sechs Monaten einen Scheidungsbeschluss erlässt, muss das ja auch in Deutschland umgesetzt werden. Seit Brexit müssen Scheidungsbeschlüsse englischer Gerichte in Deutschland formell anerkannt werden (sofern nicht beide Ehepartner Briten sind), § 107 FamFG. Da kann es zu Problemen kommen, wenn das "Scheidungs-Hopping" allzu offensichtlich ist. Details zum Verfahren der Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile bzw. Scheidungsbeschlüsse finden sich im Leitfaden des OLG Düsseldorf vom Januar 2026 (hier).

Details und weitere Informationen zum englischen Familien- und Scheidungsrecht

Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl ist Experte für deutsch-englische Zivilprozesse, Autor des Praxishandbuchs "Der Zivilprozess in England" im Beck Verlag und er verfasst den Länderbericht „Familienrecht England & Wales“ im BGB-Kommentar des NOMOS Verlags (5. Auflage erscheint Anfang 2027) und ist ausgewiesener Fachmann insbesondere für die Themen deutsch-englischer Ehevertrag sowie deutsch-britische Scheidung.

Kategorie: FamilienrechtFamily OfficeHigh CourtCounty Court

Autor
Bernhard Schmeilzl

Bernhard Schmeilzl

Rechtsanwalt & Master of Laws

+49 (0) 941 463 7070 info@englischesrecht.de

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