07.11.2024 |

Änderung der Capital Gains Tax (Kapitalertragsteuer) in England zum 30. Oktober 2024

Britische Regierung erhöht die Steuersätze für Kapitalerträge (Capital Gains Tax)

In England gelten für alle nach dem 30. Oktober 2024 realisierten "Capital Gains" (Kapitalerträge) nun höhere Steuersätze. Die britische Capital Gains Tax fällt an auf Gewinne, die durch die Veräußerungen, aber auch die schenkweise Übertragung ("disposals") von Immobilien, Aktien, Geschäftsbeteilungen und sonstigen Assets entstehen. Der zu versteuernde Veräußerungsgewinn ist - vereinfacht gesagt - die Differenz zwischen Verkaufspreis (oder Verkehrswert bei Schenkung) und dem damaligen Anschaffungspreis (plus etwaige Kosten, z.B. für Renovierungen). Die generelle Systematik der UK Capital Gains Tax wird in diesem Beitrag hier erklärt: www.cross-channel-lawyers.de/die-capital-gains-tax-beim-hausverkauf-in-england/

Erhöhung der UK CGT tax rates zum 30. Oktober 2024

Die Standard-Steuersätze für die englische Capital Gains Tax (“normal rates”) wurden durch die Labour Regierung wie folgt erhöht:

  • die "lower rate" steigt von 10% auf 18%
  • die "higher rate" steigt von 20% auf 24%.

Für die Privilegierungen für Betriebsaufgabegewinne ("Business Asset Disposal Relief") und Investorengewinne ("Investor Relief") gilt weiterhin die Ermäßigung des CGT Steuersatzes bis zu einer "Lebensszeit-Obergrenze" ("lifetime limit on gains") von insgesamt einer Million Pfund. Der ermäßigte Steuersatz von derzeit 10% wird aber künftig in zwei Stufen erhöht, nämlich ab 6. April 2025 auf 14% und ab 6. April 2026 auf 18% (die seltsamen Daten liegen am britischen Steuerjahr, das nicht am 1. januar beginnt, sondern am 6. April).

Wer also in England einen Unternehmensverkauf bzw. eine Betriebsaufgabe plant, sollte diese Stichtage im Kopf behalten und die Unternehmensveräußerung ggf. vorziehen.

Weitere Informationen zum Thema Capital Gains Tax in England

Insbesondere auch zur Wechselwirkung der UK Capital Gains Tax mit der englischen Erbschaftsteuer und im Kontext von Schenkungen von und nach Großbritannien, finden Sie hier:

Kategorie: ErbrechtWirtschaftsrechtImmobilienrechtNachlassplanungFamily OfficeSteuernSteuerrecht

Autor
Bernhard Schmeilzl

Bernhard Schmeilzl

Rechtsanwalt & Master of Laws

+49 (0) 941 463 7070 info@englischesrecht.de

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