27.03.2025 |

Grunderwerbsteuer in England steigt zum 1. April 2025

Höhere "Stamp Duty Land Tax" (Grunderwerbsteuer) in UK verursacht im Schnitt 6.000 Pfund Mehrkosten

Mit Wirkung zum 1.4.2025 gilt für Immobilienkäufe in England und Nordirland eine höhere Grunderwerbsteuer (Wales und Schottland haben ein anderes System). Die Erhöhung der Stamp Duty Land Tax (SDLT) wirkt durch zwei Änderungen. Zum einen wurden die Schwellenwerte (thresholds) gesenkt, ab denen Grunderwerbsteuer in England anfällt. Zum anderen wurden die Steuersätze selbst erhöht.

Berechnung der Grunderwerbsteuer in England

Die konkrete Berechnung ist komplizierter als die der Grunderwerbsteuer in Deutschland. Zunächst muss man sich die Schwellenwerte ansehen, ab denen die SDLT ausgelöst wird. Diese Schwellenwerte sind ab 1.4.2025 wie folgt:

  • £125.000 für "residential properties" (Wohnimmobilien)
  • £300.000 für "first-time buyers", wenn ein solcher "Erstkäufer" eine Wohnimmobilie im Wert von maximal £500.000 erwirbt
  • £150.000 für den Erwerb von Nicht-Wohnimmobilien (non-residential land or properties)

Wie hoch die individuelle Grunderwerbsteuer im konkreten Fall ist, kann man in diesem Online-Calculator errechnen.

Die Kostenerhöhung ist jedenfalls erheblich, was im Herbst 2024 bis März 2025 einen Boom an Immobilientransaktionen ausgelöst hat, weil viele Eigenheim-Käufer (homebuyers) noch von den alten Grunderwerbsteuersätzen profitieren wollten. Im Schnitt geht man von Mehrkosten durch höhere Grunderwerbsteuer von ca. 5.000 bis 6.000 Pfund aus.

Ausschlaggebend für die Frage, ob alte oder neue Steuersätze anwendbar sind, ist übrigens nicht schon der Abschluss des Immobilienkaufs in England ("exchange of contract"), sondern die "completion", also die Zahlung des Kaufpreises und Besitzübergabe. Details zum Ablauf des Immobilienkaufs in England siehe Link-Liste unten.

Weitere Informationen zu Immobilienkauf und Grunderwerbsteuer in UK

Der Autor ist seit gut 25 Jahren Experte für deutsch-englisches Recht mit Schwerpunkten internationale Erbschaftsfälle, Nachlassabwicklung und Nachlassplanung, Immobilienrecht sowie grenzüberschreitende Prozessführung.

Kategorie: ErbrechtImmobilienrechtNachlassplanungSteuernSteuerrecht

Autor
Bernhard Schmeilzl

Bernhard Schmeilzl

Rechtsanwalt & Master of Laws

+49 (0) 941 463 7070 info@englischesrecht.de

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