Das engliche Recht bietet ein schnelles Gerichtsverfahren zur vorläufigen Entscheidung über Baurechtsstreitigkeiten
Adjudikation unter einem englischen Bauvertrag: „erst Zahlungsurteil, dann ausführlicher Bauprozess“
Wenn ich deutsche Unternehmen im Zusammenhang mit einer Adjudikation unter einem englischen Bauvertrag berate, sind meine Mandanten stets von der Schnelligkeit des Verfahrens überrascht. Die Parteien haben nicht viel Zeit (weniger als zwei Wochen), um Gutachten zu erstellen, Zeugenaussagen zu verfassen und dem Adjudikator ihre Argumente überzeugend vorzutragen.
Wenn Sie im Vereinigten Königreich an Bauarbeiten beteiligt sind – sei es als Immobilieneigentümer, Bauunternehmer oder Bauexperte –, ist es wichtig, dass Sie zumindest die Grundlagen dieses beliebten (und zugleich zwingenden) Streitbeilegungsverfahrens verstehen. Denn wenn ein Adjudikator eine Entscheidung erlässt, ist es schwierig, sich gegen ihre Vollstreckung zu wehren.
Was ist eine Adjudikation eigentlich?
Die Adjudikation ist ein schnelles und relativ kostengünstiges Mittel zur Beilegung von Baustreitigkeiten und wird im Vereinigten Königreich in großem Umfang eingesetzt. Sie wurde durch den Construction Act 1996 eingeführt und ist mit Abstand zum beliebtesten Streitbeilegungsverfahren in der Bauindustrie geworden. Adjudikationsklauseln werden routinemäßig in die gängigsten Standardbauverträge aufgenommen, einschließlich sämtlicher JCT-Vertragsformen.
Auch im internationalen Baugeschäft werden häufig die Adjudication-Verfahren der weit verbreiteten Musterverträge der Fédération Internationale des Ingénieurs-Conseils (FIDIC) verwendet, um den Parteien ein schnelles und effizientes Instrument zur Streitbeilegung zur Verfügung zu stellen, das insbesondere einen längeren Baustillstand verhindern soll.
Auch wenn Unternehmen die Adjudikation offenbar schätzen und sie freiwillig in ihre Verträge aufnehmen, überließ der Construction Act nichts dem Zufall: Nimmt ein Unternehmen keine Adjudikationsklausel in seinen Bauvertrag auf oder sieht der Vertrag sogar vor, dass die Adjudikation keine Anwendung findet, bleibt das Recht auf Adjudikation dennoch bestehen – die Parteien können es vertraglich nicht ausschließen.
Es gibt jedoch einige begrenzte Ausnahmen. So fallen etwa Bauverträge mit selbstnutzenden Wohnungsinhabern nicht in den Anwendungsbereich des Construction Act. Gleichwohl können auch sie, wenn sie dies wünschen, eine Adjudikationsklausel in ihre Verträge aufnehmen (so enthalten etwa die JCT Home Owner Contracts eine entsprechende Adjudikationsklausel).
Die Adjudikation wurde entwickelt, um während der Durchführung eines Bauprojekts Liquidität zu sichern, weil sich viele kleine Bauunternehmen teure und langwierige Gerichtsverfahren nicht leisten konnten. Denn wenn sie Zahlungsansprüche gegenüber unredlichen Immobilieneigentümern nicht durchsetzen konnten, gerieten sie in die Insolvenz. Das schadete der Bauindustrie insgesamt, weshalb der Construction Act eingeführt wurde, um diese Ungerechtigkeit zu beenden. Die Grundidee der Adjudikation wird daher mit „erst zahlen, später streiten“ beschrieben.
Die Adjudikation kommt jedoch nicht ausschließlich dem Bauunternehmer zugute. Jede Partei kann eine Streitigkeit der Adjudikation unterbreiten, um sämtliche Arten von Baustreitigkeiten beizulegen, einschließlich Verzögerungen, Störungen des Bauablaufs und Ansprüchen auf Verlängerung der Ausführungsfrist. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Immobilieneigentümer auch komplexe Mängelansprüche oder Ansprüche wegen beruflicher Fahrlässigkeit gegen den Bauunternehmer oder einen Bauexperten der Adjudikation unterbreiten, obwohl das Verfahren ursprünglich nicht hierfür gedacht war, sondern vielmehr kleinen Bauunternehmen helfen sollte, ihre Liquidität zu sichern.
Wie funktioniert die Adjudikation in der Praxis?
Eine Partei eines Bauvertrags hat das Recht, eine Streitigkeit „jederzeit“ der Adjudikation zu unterbreiten, also auch nach Übergabe des Bauprojekts. Die Parteien sollten stets die Vertragsbedingungen prüfen, um festzustellen, welche Adjudikationsregeln gelten und welche Benennungsstelle den Adjudikator bestimmen kann. Unterbleibt dies, kann dies zu Zuständigkeitsrügen führen und die Entscheidung des Adjudikators unwirksam machen.
Ein Adjudikator ist oftmals ein Bauexperte. Am häufigsten wird die RICS (Royal Institution of Chartered Surveyors), ein Berufsverband von Immobilienfachleuten, als Benennungsstelle herangezogen.
Im Großen und Ganzen durchläuft jede Adjudikation die folgenden Stadien:
- Die Adjudikationserklärung (Adjudication Notice) wird zugestellt.
- Der Adjudikator wird ausgewählt und bestellt.
- Die Klagebegründung (Referral Notice) wird innerhalb von 7 Tagen nach der Adjudikationserklärung zugestellt.
- Erwiderung und Replik werden eingereicht.
- Der Adjudikator erlässt seine Entscheidung.
Der Adjudikator muss innerhalb von 28 Tagen nach der Klagebegründung eine Entscheidung erlassen. Das ist nicht viel Zeit, besonders wenn man diesen Zeitraum mit einem Gerichtsverfahren vergleicht. Die Parteien müssen also schnell handeln, um Gutachten zu erstellen, Zeugenaussagen zu verfassen und Argumente vorzutragen. Der Zeitdruck betrifft insbesondere die beklagte Partei, die ja nicht entscheiden kann, wann die Adjudikation beginnt. Es kann auch zu weiteren Schwierigkeiten führen, wenn Englisch nicht die Muttersprache der Zeugen der beklagten Partei ist.
Die 28 Tage können allerdings durch Vereinbarung verlängert werden. Außerdem kann der Kläger dem Adjudikator eine Verlängerung um 14 Tage auch ohne Zustimmung der beklagten Partei einräumen. Ist es der beklagten Partei tatsächlich nicht möglich, sich innerhalb des vorgesehenen Zeitraums angemessen zu verteidigen (beispielsweise weil der Streit zu komplex ist und viele Zeugen und Sachverständige befragt werden müssen), muss der Kläger für gewöhnlich zumindest einer kurzen Verlängerung zustimmen, denn andernfalls könnte ein Gericht später feststellen, dass die Entscheidung des Adjudikators die Grundsätze des rechtlichen Gehörs verletzt hat.
Die Entscheidung des Adjudikators enthält in der Regel auch eine Bestimmung darüber, welche Partei die Vergütung des Adjudikators zu tragen hat (in manchen Fällen kann auch angeordnet werden, dass die Parteien diese jeweils zur Hälfte tragen). Unabhängig von dieser Bestimmung haften die Parteien gesamtschuldnerisch für die Vergütung des Adjudikators. Wird also eine Partei insolvent, muss die andere die Vergütung des Adjudikators in voller Höhe begleichen. Die beklagte Partei kann eine gesamtschuldnerische Haftung für die Vergütung des Adjudikators nur vermeiden, wenn sie unverzüglich geltend macht, dass der Adjudikator unzuständig ist, und sodann die Teilnahme an der Adjudikation verweigert. Dies ist jedoch ein riskantes Vorgehen, weil ein Gericht später feststellen könnte, dass der Adjudikator sehr wohl zuständig war.
In einer Adjudikation trägt jede Partei ihre eigenen Rechtskosten. Anders als ein Richter ist der Adjudikator nicht befugt, einer Partei aufzugeben, der anderen Partei deren im Rahmen der Adjudikation entstandene Rechtskosten zu erstatten.
Entscheidungen von Adjudikatoren sind für die Parteien bindend, bis die Streitigkeit endgültig durch ein Gerichtsverfahren, ein Schiedsverfahren oder eine Vereinbarung entschieden wird. Das bedeutet in der Praxis, dass die unterlegene Partei der obsiegenden Partei den vom Adjudikator festgesetzten Betrag zahlen muss. Andernfalls kann die obsiegende Partei die Entscheidung gerichtlich vollstrecken. Zuständig dafür ist der Technology and Construction Court (TCC), der dafür bekannt ist, Entscheidungen von Adjudikatoren konsequent und zügig zu vollstrecken, mitunter innerhalb weniger Wochen.
Wenn ein Adjudikator eine nachteilige Entscheidung erlässt, ist es schwierig, sich gegen deren Vollstreckung zu wehren. Die beste Möglichkeit besteht darin, geltend zu machen, dass der Adjudikator seine Zuständigkeit überschritten oder die Grundsätze des rechtlichen Gehörs in wesentlicher Weise verletzt hat, etwa durch Befangenheit, mangelnde Unparteilichkeit oder erhebliche Verfahrensfehler. Selbst dann kann die Anfechtung erfolglos bleiben, wenn die Rüge nicht bereits während der Adjudikation gegenüber dem Adjudikator erhoben wurde oder die Partei sich ihre Rechte nicht vorbehalten hat. Hat der Adjudikator hingegen ordnungsgemäß gehandelt, wird der TCC-Richter die Entscheidung konsequent und zügig vollstrecken.
Was gilt also, wenn der Adjudikator falsch entschieden hat?
Kurz gesagt: Der TCC wird die Entscheidung trotzdem vollstrecken. Selbst wenn der Adjudikator sowohl den Sachverhalt als auch die Rechtslage falsch beurteilt hat, bleibt seine Entscheidung bindend, sofern sie in seinen Ernennungsumfang fällt. So unerquicklich dies auch sein mag, kann die unterlegene Partei versuchen, die Entscheidung später gerichtlich aufheben zu lassen. Vorerst muss sie aber den vom Adjudikator festgesetzten Betrag an die obsiegende Partei zahlen. Sonst droht die Vollstreckung durch den TCC.
Wenn die unterlegene Partei der Auffassung ist, dass der Adjudikator falsch entschieden hat, muss sie ihr eigenes Gerichtsverfahren einleiten. Erst dann kann sie ihre Argumente in einem vollständigen Verfahren einem Richter vortragen. Ohne die Adjudikation hätte die obsiegende Partei die Last getragen, ein langwieriges und kostspieliges Gerichtsverfahren einzuleiten. Dank der Adjudikation verlagert sich diese Last auf die unterlegene Partei, die – wie der Titel schon sagt – erst zahlen und später streiten muss.
Allerdings leiten die meisten unterlegenen Parteien kein Gerichtsverfahren ein, entweder weil sie die Entscheidung eines erfahrenen Adjudikators als richtig anerkennen oder (zynisch gesehen) weil ihnen das Adjudikationsverfahren jegliche Lust auf weitere Streitigkeiten gründlich ausgetrieben hat. Wie dem auch sei: Wer mit Bauverträgen im Vereinigten Königreich zu tun hat, sollte die Grundsätze der Adjudikation verstehen, denn das Verfahren ist rasend schnell, technisch anspruchsvoll und gegenüber unvorbereiteten Parteien oft unerbittlich.
Der Autor
Kai von Pahlen ist Solicitor und Solicitor Advocate in England & Wales. Er ist Partner er Kanzlei Buckles und Experte für englisches Baurecht. Mehr hier.
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