Kündigung einer Mietwohnung ist in England kompliziert. Alternative ist ein gütlicher Mietaufhebungsvertrag ("tenancy surrender")
Muster eines Aufhebungsvertrags über ein englisches Mietwohnverhältnis (Deed of Tenancy Surrender)
Die Kündigung eines Wohnungsmietvertrags in England ist für den Eigentümer kompliziert und wegen vieler Formvorschriften fehleranfällig. Insbesondere deutsche Eigentümer einer englischen Wohnung, die ohne die Hilfe eines englischen Anwalts versuchen, den Mieter zu kündigen, machen hier fast immer irgend einen Fehler, der die Kündigung unwirksam macht. Denn das englische Mieterschutzrecht ist mindestens so streng wie das deutsche Recht. Zudem enthalten die englischen Mieterschutzvorschriften ...Der Mieter kann also widersprechen und bleibt im Apartment.
Die Details zur Kündigung einer Mietwohnung nach englischen Recht erklärt dieser Beitrag hier: www.englischesrecht.de/blog/kuendigung-einer-mietwohnung-in-england
Einvernehmlicher Mietaufhebungsvertrag als Alternative
Mit Mietern, die prinzipiell bereit sind, zu einem bestimmten Datum aus dem Apartment in England auszuziehen, kann daher der Abschluss einer "Deed of Tenancy Surrender" die bessere und stressfreiere Alternative zu einer formellen Kündigung des englischen Mietvertrags sein.
In einer solchen Vereinbarung über die gütliche Aufhebung des Wohnungsmietvertrags können die Parteien (Wohnungseigentümer und Mieter) den Auszugstermin flexibel vereinbaren. Zur "Motivation" kann der Vermieter auch eine finanzielle Prämie anbieten, die der Mieter erhält, wenn er die Wohnung fristgerecht räumt.
Bei Mietern, die sich kategorisch gegen die Beendigung des Mietvertrags wehren, bringt die Option des Mietaufhebungsvertrags natürlich nichts, weil der Mieter diesen Vertrag gar nicht erst unterschreibt.
Musterbeispiel eines Mietaufhebungsvertrags
Hier ein einfach gehaltenes Beispiel einer solchen Mietaufhebungs- und Wohnungsräumungsvereinbarung:
Wenn der Mieter trotzdem nicht fristgemäß auszieht
Hält sich der Mieter der englischen Wohnung später trotz unterschriebener Auszugsvereinbarung nicht an seine Räumungspflicht, muss der Vermieter aus dem Vertrag auf Räumung klagen. Man kann im englischen Recht also nicht direkt aus der "Deed of Tenancy Surrender" zwangsvollstrecken, sondern nur aus einem Urteil. Das wäre aber bei einer Kündigung nicht anders. Auch hier muss der Wohnungseigentümer zunächst auf Räumung klagen, bevor er vollstrecken kann.
Sich eine englische Wohnung (etwa ein Apartment in London) als Investitionsobjekt anzuschaffen und zu vermieten, muss also gut durchdacht sein, denn problematische Mieter können nach englischem Mieterschutzrecht nur mit erheblichem Aufwand aus der Wohnung geklagt und zwangsgeräumt werden. Wegen der extrem hohen Prozesskosten in England (Details hier) ist eine solche Mieträumungsklage um ein Vielfaches teurer als in Deutschland. Weitere Aspekte, die man beim Kauf einer Immobilie in England beachten sollte, in diesem Beitrag hier: www.englischesrecht.de/blog/ist-immobilienkauf-in-england-ein-gutes-investment
Mehr Informationen zum englischen Zivilprozessrecht
Beitragsbild: www.freepik.com/free-photo/woman-s-hand-showing-keys-from-new-apartment_17293422.htm