09.10.2024 |

Vormittags Staatsanwalt, nachmittags Strafverteidiger - für englische Anwälte ganz normal

Englische Barristers sind sowohl Staatsanwälte als auch Strafverteidiger

Zu den vielen gewöhnungsbedürtigen Besonderheiten des englischen Rechtssystems gehört nicht nur die Unterscheidung zwischen den zwei Anwaltstypen Solicitor und Barrister (Details dazu hier), sondern auch die Tatsache, dass die Prozessspezialisten (Barristers) im Strafrecht nicht auf eine Seite festgelegt sind. Ein Barrister kann sowohl von der englischen Staatsanwaltschaft (Crown Prosecution Service, CPS) instruiert werden, als auch von einem Solicitor im Auftrag eines angeklagten Mandanten.

England kennt keine verbeamteten Staatsanwälte im deutschen Sinn

Hintergrund ist die englische Tradition, dass vor Gericht stets die dafür ausgebildeten Barristers den Fall vortragen, den im Vorfeld andere Anwälte vorbereitet und "sortiert" haben. Im englischen Strafprozessrecht bedeutet dies, dass die Staatsanwaltschaft (Crown Prosecution Service) keine "eigenen Leute" in den Gerichtssaal schickt, um den Fall vorzutragen, sondern jeweils in jedem einzelnen Fall per privatem Vertrag einen für das spezielle Fachgebiet qualifizierten Criminal Law Barrister beauftragt, den Fall vor dem Crown Court zu präsentieren.

Ein Criminal Law Barrister ist bei seiner Berufsausübung nicht auf eine Seite festgelegt. Er kann sowohl Verteidigungsmandate als auch Anklagemandate annehmen. Das ist in der Praxis auch die Regel. Barrister Chambers (Details dazu hier) werben dafür, dass sie sowohl als Verteidiger wie auch als Ankläger tätig waren und sind.

Ja, er oder sie muss sogar für beide Rollen offen sein, denn nach der Cab Rank Rule darf ein Barrister einen an ihn oder sie herangetragenen Fall gar nicht ablehnen (ähnlich wie ein deutscher Notar prinzipiell auch kein Mandant ablehnen darf). So kann es also gut sein, dass ein Barrister Montags versucht, einen Freispruch für einen des Mordes Angeklagten zu erreichen und am Dienstag für den CPS eine Anklage gegen einen der Vergewaltigung Beschuldigten vertritt.

Weitere Informationen zum englischen Strafrecht und Prozessrecht

Zivilprozess in England - Praxishandbuch - Anwälte England

Kategorie: ProzessrechtStrafrechtZivilprozesseStrafverfahrenCrown Court

Autor
Bernhard Schmeilzl

Bernhard Schmeilzl

Rechtsanwalt & Master of Laws

+49 (0) 941 463 7070 schmeilzl@grafpartner.com

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