Englische Gerichte akzeptieren keine Überweisungen, nur Pfund-Schecks oder ähnlich umständliche Zahlungsmethoden
Eine der vielen Besonderheiten der britischen Justiz ist, dass man an die englische Gerichtskasse keine Banküberweisung vornehmen kann. Muss man von Deutschland aus Gebühren an ein Gericht Seiner Majestät (His Majesty's Courts & Tribunals Service, abgekürzt HMCTS) zahlen, etwa weil man einen englischen Erbschein beantragt (apply for probate), eine englische Vorsorgevollmacht (lasting power of attorney) registrieren will oder gar eine Klage einreichen möchte (make a court claim), dann wird es kompliziert.
Überweisungen an die Justizkasse in England sind nicht möglich
Eine Banküberweisung scheidet als Option aus, weil die englische (Zivil-)Justiz keine Kontoverbindung hat. Oder ihre Kontodaten jedenfalls nicht herausgibt. Auch Rechnungen verschickt die UK-Justiz in aller Regel nicht. Übrigens: Für Strafzahlungen an ein englisches Gericht (court fines), rückständigen Unterhalt oder Strafprozesskosten gibt es sehr wohl ein einfach zu nutzendes Zahlungsportal über das man problemlos online zahlen kann: www.gov.uk/pay-court-fine-online
Aber das gilt eben nicht für die normalen Gerichtsgebühren an englischen Zivilgerichten. Verstehen muss man das nicht. Ist halt (jedenfalls derzeit) so.
Wer mit seinem Fall in Großbritannien einen englischen Solicitor beauftragt, hat das Problem charmant gelöst, weil dann dieser Solicitor die Gerichtsgebühren für den Mandanten einzahlt, in der Regel über den "Fee Account", also ein "Kundenkonto" bei HMCTS. Wer einen solchen "HMCTS fee account" unterhält, kann Gerichtsgebühren von der englischen Justiz per Lastschrift einziehen lassen.
Aber: Einen solchen "HMCTS fee account" kann leider nur beantragen, wer eine Anschrift sowie ein Bankkonto in UK hat und als professioneller Dienstleister regelmäßig mit HMCTS zu tun hat. Klassischerweise also englische Anwaltskanzleien. Als deutscher Anwalt oder gar als deutsche Privatperson hat man kaum eine Chance auf einen solchen Lastschrift-Account. Die Details dazu hier in den ausführlichen "Terms and Conditions" der britischen Gerichtskasse:
Wie zahlt man also Gerichtskosten in England ein?
Man muss also - wenn man für seinen Fall keinen englischen Solicitor mandatieren will - entweder bei seiner Bank in Deutschland einen Auslandsscheck über englische Pfund beantragen (das dauert Wochen und kostet satte Gebühren), den Scheck dann per Post nach England schicken und hoffen, dass dieser auch tatsächlich ankommt sowie von HMCTS dem konkreten Fall zugeordnet werden kann). Oder man bittet einen Bekannten oder Verwandten in UK, der ein englisches Bankkonto mit Scheckbuch hat, einen Pfund-Scheck über die Gerichtsgebühren auszustellen und überweist dann diesem netten Samariter den Betrag. Ob der nette Samariter damit gegen die Banken-AGBs verstößt, weil er mit dem Scheck Verbindlichkeiten eines Dritten bezahlt, lassen wir mal offen. Wenn es ein Einzelfall bleibt, interessiert das keinen.
Eine weitere Option - zumindest theoretisch - ist die Zahlung der Gerichtsgebühren per Kreditkarte. Liest sich gut. Aber der Teufel steckt auch hier wieder im Detail. Denn die UK Justiz akzeptiert keineswegs, dass man einfach seine Kreditkartendaten in ein Formular einträgt und HMCTS zieht den Betrag dann ein. Das wäre ja viel zu einfach.
Auf der offiziellen Website der englischen Justiz steht hier, wie die Zahlung der Gerichtsgebühren per Kreditkarte geht:
Pay the court fee: Pay by credit or debit card if you’re making a claim online. If you use the paper claim form, pay by credit or debit card by sending a letter with your form asking to pay by card. Include your telephone number and a suitable time for the court to call you and take the payment.
Aha, ein Justizangestellter ruft also irgendwann zurück! Nach meiner Erfahrung können Sie vergessen, dass ein englischer Gerichtsmitarbeiter eine deutsche Telefonnummer anruft. Und selbst wenn, wird es meist sehr mühsam, die nötigen Daten am Telefon durchzugeben. Wenn Sie diese Daten beim Spontananruf des englischen Justizangestellten überhaupt gerade griffbereit haben. Besonders lustig ist es, deutsche Adressen mit Umlauten zu buchstabieren. Auch die Kreditkartenvariante ist im echten Leben daher mühsam.
Fazit: Um den Auslandsscheck in britischen Pfund kommt man in aller Regel nicht herum. Oder eben einen Solicitor beauftragen. An die kann man problemlos von Deutschland aus Geld überweisen.
Weitere Informationen zu Justiz und Gerichtswesen in England
- Das englische Gerichtswesen - Überblick über HMCTS
- Übersicht über Gerichtsgebühren in UK (court and tribunal fees)
- Gerichtsgebühren bei Zivilprozess in England
- Erbscheinsantrag in England
- Vorsorgevollmacht und Betreuung in England
- Der Zivilprozess in England
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