18.12.2024 |

Das englische Gerichtswesen - Überblick über HMCTS

Die Gerichte, Tribunale und Schiedsstellen der englischen Justiz

Die Abkürzung HMCTS steht für "His Majesty's Courts and Tribunals Service", also das Gerichtswesen von - und schon wird es wie immer auf der Insel wieder kompliziert - England und Wales sowie den (wenigen) "vereinigten britischen Gerichten", etwa dem UK Supreme Court. Denn Schottland hat (natürlich) sein eigenes Gerichtswesen: The Scottish Courts and Tribunals Service (SCTS). Ebenso wie- Sie ahnen es - das winzige Nordirland. Diese drei Rechtsordnungen innerhalb des Vereinigten Königreichs sind nach wie vor getrennt und vor allem das schottische Recht unterscheidet sich (wegen des starken französischen Einflusses) stark vom "puren" englischen Recht. Auch die jeweiligen Anwaltschaften sind getrennt. Ein englischer Solicitor wird nicht in Schottland tätig und umgekehrt. Sogar "grenzüberschreitende" Anwaltskanzleien, die Rechtsberatung sowohl in England & Wales als auch in Schottland anbieten, sind selten.

Deutsch-britische Zivilprozesse und sonstige Gerichtsverfahren

Die allermeisten deutsch-britischen Rechtsstreitigkeiten, internationalen Wirtschaftsprozesse, Arbeitsgerichtsverfahren, Scheidungen, Erbschaftsprozesse und selbst Strafverfahren gegen Deutsche finden aber vor Gerichten in England und Wales statt, noch konkreter in den vier Metropolen London, Birmingham, Liverpool oder Manchester. Das HMCTS hat daher für Deutsche, die mit der britischen Justiz in Kontakt kommen, praktisch die größte Bedeutung.

Gerichtszweige, Instanzenzug und Zuständigkeit

Welche Gerichtszweige (Zivilgerichte, Verwaltungsgerichte, Arbeitsgerichte, Strafgerichte usw.) es in England und Wales gibt, welche sachliche und örtliche Zuständigkeit diese haben, erkläre ich in diesen Beiträgen:

Englische Justiz ist nutzerfreundlich und digitalisiert

Wovon deutsche Rechtsanwälte und Prozessparteien aktuell nur träumen können, sind die vielen User-freundlichen Online Tools, die die englische Justiz bietet. Von online ausfüllbaren Klageformularen (https://www.gov.uk/make-court-claim-for-money/make-claim), Scheidungs- (https://www.gov.uk/divorce) und Erbscheinsanträgen (https://www.apply-for-probate.service.gov.uk/start-eligibility), bis zu den zentralisierten Portalen (Common Platform) für britische Strafverteidiger (https://www.gov.uk/guidance/hmcts-common-platform-view-or-manage-a-case).

Weitere Informationen zum Zivilprozess in England mit praktischen Tipps für deutsche Prozessparteien in Wirtschaftsstreitigkeiten:

Deutscher Rechtsanwalt Experte für englisches Recht Zivilklage internationaler Wirtschaftsprozess Erbrecht

Kategorie: ProzessrechtZivilprozesseHigh CourtStrafverfahrenCrown CourtMagistrates CourtCounty Court

Autor
Bernhard Schmeilzl

Bernhard Schmeilzl

Rechtsanwalt & Master of Laws

+49 (0) 941 463 7070 schmeilzl@grafpartner.com

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