Regensburger Anwalt ist gefragter Spezialist für englisches Recht
Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl lebt und arbeitet in Regensburg. Trotzdem spricht er von früh bis spät fast nur Englisch. Das Spezialgebiet der 2003 von ihm gegründeten Kanzlei Graf & Partner ist nämlich deutsch-britisches Recht. Genauer gesagt: deutsch-englisches Recht (die Schotten machen - auch juristisch - ihr eigenes Ding).
Die Kanzlei wickelt internationale Erbfälle ab, berät bei deutsch-englischen Eheverträgen und Scheidungen, hilft bei grenzüberschreitenden Unternehmensexpansionen und Joint-Ventures, berät englische Firmen bei der Vertragsgestaltung mit UK-Geschäftspartnern und begleitet deutsch-britische Gerichtsprozesse. Zum Thema "Zivilprozess in England" hat er im C.HBeck Verlag das einzige deutschsprachige Praxishandbuch veröffentlicht, das deutschen Unternehmen und deren Syndikusanwälten den (völlig anderen) Ablauf des englischen Zivilverfahrens vor dem High Court erläutert. Viele deutsche Firmen laufen in solchen deutsch-englischen Wirtschaftsprozessen nämlich naiv in prozessuale Fallen (Details hier).
Häufiger Interview-Partner zu Fragen des englischen Rechts
Neben seiner Beratertätigkeit für deutsche Unternehmer, Family Offices und Erben, gibt er auch häufig deutschen und britischen Medien eine juristische Einschätzung zu diversen Rechtsfragen. Ob ein TV-Sender wissen will, in welchen Konstellationen im Rahmen investigativer Recherchen heimliche Bild- und Videoaufzeichnungen zulässig sind, oder ob ein Manager eines deutschen Fussballprofis, dessen Spieler in die englische Premier League wechselt, die spannende Frage stellt, ob der Spieler die Hälfte seines gesamten Vermögens an die Ehefrau abgeben muss, wenn diese während des Aufenthalts in Manchester, Liverpool oder London eine Scheidung beim englischen Family Court einreicht (der immer das englische Scheidungsrecht inklusive Equal Split Principle anwendet). Rechtsanwalt Schmeilzl ordnet es fachlich fundiert und trotzdem gut verständlich ein.
Wenn die BUNTE etwas über den Insolvenzbetrugsprozess gegen Boris Becker wissen will oder ob er trotz seiner Verurteilung durch den englischen Crown Court künftig weiterhin seine Kinder in England besuchen darf, erklärt Bernhard Schmeilzl auch mal schnell das englische Strafrecht. Oder er schildert in "taff" auf ProSieben die Hintergründe, warum viele die wegen Baby-Serienmordes zu 15 Mal Lebenslänglich verurteilte Kinderkrankenschester Lucy Letby nun doch für unschuldig halten (Details hier).
Seine beiden Internet-Blogs „Cross Channel Lawyers (deutsch)“ und "Cross Channel Lawyers (englisch)" lesen täglich hunderte Nutzer, die Fragen zu deutsch-britischen Rechtsfällen haben.
Wie wird ein deutscher Rechtsanwalt zum Experten für englisches Recht?
Begonnen hat der gebürtige Regensburger seine Juristenkarriere vor gut 25 Jahren als Wirtschaftsanwalt in der Münchner Großkanzlei Beiten Burkhardt: „Schon da wurden die meisten Verträge in englischer Sprache geschrieben, allerdings ging es inhaltlich meist um deutsches Recht“. Auf die beiden deutschen Jura-Examen sattelte er noch den „Master of Laws“ Abschluss an der University of Leicester. Studienschwerpunkt war „EU Commercial Law“.
Nach Brexit birgt es zwar im Nachhinein eine gewisse Ironie, an einer englischen Universität ausgerechnet Europarecht studiert zu haben, aber für Rechtsanwalt Schmeilzl war es der endgültige Startschuss, sich auf deutsch-britische Rechtsfälle zu fokussieren. Mit US-Amerikanern hatte er als Gründungsmitglied der Regensburg Legionäre 1987 und langjähriger Baseball-Coach ohnehin schon immer zu tun gehabt. Nun arbeitete er sich ins englische Zivilrecht ein und lernte die – im Unterschied zu US-Amerikanern völlig andere – Mentalität der englischen Juristen (Solicitors und Barristers) kennen. Die berufliche Zurückhaltung der englischen Rechtsanwälte, vor allem im Zivilprozessrecht, führt bei deutschen Mandanten oft zu großen Missverständnissen und zu Frustration. Deutsche Firmeninhaber und deren deutsche Justitiare halten die englischen Solicitors oft für viel zu zahm und zu "vergleichsorientiert". Das liegt daran, dass deutschen Prozessparteien der "Zwang zu Vergleichsversuchen" nicht bekannt ist (Details hier).
„Would you mind?“ heißt in Wahrheit „Mach gefälligst!“
Auch sonst gibt es zwischen Deutschland und Großbritannien sehr viele praktische Unterschiede in der Handhabung des Rechts. Nach 25 Jahren Erfahrung mit englischen Gerichten, Beamten und Anwaltskollegen weiß Schmeilzl:
„Die Briten wollen es, wie sie es wollen. Der deutsche Beamtendreisatz lautet: Das haben wir schon immer so gemacht! Da könnte ja jeder kommen! Wo kämen wir da hin? Bei den Briten ist diese Einstellung sogar noch ausgeprägter. Nur etwas höflicher formuliert. Die Vergangenheit wird glorifiziert, Traditionen werden gepflegt und Veränderungen sind suspekt. Das muss man als Anwalt wissen. Denn wer in Großbritannien mit deutscher Mentalität mit dem Kopf durch die Wand will, dreht endlose Schleifen. So haben Briten bereits vor dem Brexit etliche EU-Vorschriften ignoriert oder umgangen, zum Beispiel bei der Zwangsvollstreckung deutscher Urteile in UK. Als deutscher Anwalt kann man in dieser Situation versuchen, den britischen (Justiz-)Beamten zu bekehren oder man macht es einfach so, wie das englische Formular es vorsieht, mag es auch noch so unlogisch sein. Letzteres spart dem Mandaten viel Zeit und Geld.“
Legal Consultant für deutsche und englische Rechtsanwälte
Mittlerweile berät die Kanzlei von Bernhard Schmeilzl nicht mehr nur Firmen und Privatmandaten, sondern immer häufiger auch deutsche wie britische Anwaltskollegen, die bei speziellen deutsch-britischen Rechtsfällen nicht mehr weiter kommen, insbesondere bei grenzüberschreitenden Zivilprozessen und Wirtschaftsverfahren, bei Nachlassabwicklungen und bei internationalen Erbsrteitigkeiten und Scheidungen. Zu all diesen Themen sowie zur Gestaltung von Testamenten und Eheverträgen für deutsch-britische Familien hält Rechtsanwalt Schmeilzl regelmäßig Vorträge und Workshops, auch für Steuerkanzleien und Home Offices.
Englische Solicitor Firms (Anwaltskanzleien), die Rechtsberatung für deutschsprachige Mandanten anbieten wollen, berät und begleitet Rechtsanwalt Schmeilzl beim Aufbau eines German Desk, also einer Abteilung speziell für Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Solche deutschsprachigen Mandanten kommen nämlich oft mit einem Vorverständnis und einer Erwartungshaltung, die englische Solicitors nicht kennen und daher falsch einschätzen. Hier kommt es oft zu Missverständnissen und Frustrationen, die man durch Schulung der Solicitors und Paralegals in England gut vermeiden kann. Solicitors, die die Erwartungshaltung deutscher Mandanten kennen, haben dann einen massiven Vorteil im Business Development, also der Akquisition deutscher Unternehmen oder Privatmandanten.