Und wie vermeidet man, Erbschaftsbetrügern in die Falle zu gehen?
Eine altbekannte Masche von Betrügern ist es, einem potentiellen Opfer vorzugaukeln, er oder sie hätte in Großbritannien geerbt. Bevor die Erbschaft in England ausbezahlt werden kann, müsse der Erbe "nur" erst die UK Erbschaftsteuer (Inheritance Tax) zahlen. Die Betrüger geben hierfür meist ein Bankkonto eines angeblichen englischen Anwalts, einer angeblichen britischen Bank oder des UK Finanzamts (HMRC) an, auf das die Steuer überwiesen werden soll.
Zudem verwenden die Kriminellen meist farbige Fantasiebriefbögen und frei erfundene Logos. Das echte britische Finanzamt HMRC kommt auf Briefbögen und Steuerformularen dagegen sehr schlicht und nur schwarz-weiß auf gelblichem Umweltschutzpapier daher, siehe das Beitragsfoto oben.
So prüft man, ob die Kontodaten des UK Finanzamts echt sind
Wenn jemand Sie auffordert, die Erbschaftsteuer an eine Anwaltskanzlei oder einen Bankmitarbeiter als Treuhänder zu überweisen, dann haben Sie es zu 99% mit Betrügern zu tun.
Zwar ist es im Nachlassverfahren in England tatsächlich so, dass der englische Erbschein (genannt Grant of Probate oder Letters of Administration) erst erteilt wird, nachdem die UK Inheritance Tax bezahlt ist.
ABER: Diese Erbschaftsteuer überweist man nicht an einen Anwalt, sondern direkt an das englische Finanzamt.
Außerdem muss man die UK Erbschaftsteuer in aller Regel auch gar nicht aus eigenen Mitteln vorschießen. Vielmehr kann man dem britischen Erbschaftsteuerfinanzamt eine Einzugsermächtigung erteilen, sich die Steuer direkt von einem Nachlasskonto (!) zu holen, also von einem Konto oder Aktiendepot des Verstorbenen. Das geht entweder online über die offizielle Regierungswebsite oder mit dem Formular IHT 423 ("direct payment scheme").
Behaupten die (angeblichen) Anwälte, Banker oder Finanzbeamte, die mit Ihnen kommunizieren, dass das in diesem speziellen Fall leider nicht möglich sei, dann ist größte Vorsicht geboten. Die lügen wahrscheinlich und wollen Sie abzocken. Echte Banker und Finanzbeamte korrespondieren übrigens ohnehin nicht per E-Mail.
In ganz wenigen Konstellationen kann es nun tatsächlich sein, dass in Großbritannien Erbschaftsteuer anfällt, aber keine UK-Nachlasskonten zur Verfügung stehen, bei denen sich das Finanzamt direkt bedienen kann. Zum Beispiel wenn der Verstorbene in UK gewohnt hat (und dessen Weltvermögen daher in UK Steuern auslöst), seine großen Bankkonten aber in anderen Ländern liegen (zum Beispiel Schweiz). Dann klappt die Lastschrift des UK Finanzamts direkt von diesem Konto natürlich nicht.
Nur in solchen Ausnahmefällen kann es einmal nötig sein, dass Sie aus Deutschland Geld an das englische Finanzamt überweisen. Dann ist es natürlich wichtig, dass Sie nicht irgendwelche Kontodaten verwenden, die Ihnen jemand per E-Mail oder Whats App zugeschickt hat, sondern ausschließlich die geprüften offiziellen Kontodaten des Finanzamts seiner Majestät bei der Barclays Bank (HMRC bank account details:).
Diese finden Sie ebenfalls auf der offiziellen Regierungswebsite hier. Ebenso auf dem Formular IHT423. Derzeit (2025) ist das dieses Konto hier:
Checken Sie aber vorsorglich selbst die Regierungswebsite oder das Formular. Das Finanzamt könnte die Kontoverbindung ja (theoretisch ) einmal ändern. Hat es zwar die letzten 50 Jahre nicht getan und wird es wohl auch nicht, aber sicher ist sicher.
Haben Sie das Konto auf der offiziellen Regierungswebsite gescheckt, dann überweisen Sie angebliche UK Erbschaftsteuern keinesfalls auf irgendein anderes Konto, schon gar nicht auf ein Konto, dessen IBAN mit anderen Buchstaben beginnt als mit GB! Denn dann sitzen die Betrüger im außereuropäischen Ausland und Sie haben keine Chance, das Geld je zurück zu bekommen.
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