30.10.2026 | ⸺

Alternative Streitbelegung und Verhandlungskunst in England

ADR, Alternative Streitbeilegung bei Zivilprozessen England

Bei juristischen Streitigkeiten in UK kommt man um ADR nicht herum

"Negotiation skills" sind für englische Prozessanwälte mindestens so wichtig wie ZPO-Kenntnis

Alternative Dispute Resolution (ADR), also "alternative Streitbeilegung", ist die gängige Sammelbezeichnung für unterschiedliche Versuche, einen Streit auf anderem Weg zu lösen als durch einen klassischen Zivilprozess, also per Urteil. Welche dispute resolution methods genau unter diesen Begriff fallen, wird unterschiedlich definiert. Meist versteht man ADR weit, fasst darunter also Mediation, Arbitration, Adjudication und oft auch Ombudsman-Verfahren oder das freiwillige Unterwerfen unter das Gutachten eines gemeinsam bestellten Experten.

In anglo-amerikanischen Rechtsordnungen hat ADR seit Jahrzehnten einen höheren Stellenwert als in Deutschland, insbesondere Arbitration wird dort häufig als schneller und effizienter angesehen, vor allem bei internationalen Vertragsbeziehungen. Auf deutsche Anwälte passt dagegen häufig das Sprichwort: „to someone with a hammer, everything looks like a nail“. Soll heißen: Bevorzugt wird das Werkzeug eingesetzt, mit dem man am besten vertraut ist, die Zivilklage zum staatlichen Gericht. Positiv betrachtet kann die Gerichtstreue deutscher Kanzleien aber auch daran liegen, dass hiesige Zivilprozesse im internationalen Vergleich extrem geringe Kosten auslösen.

"Zwang zur ADR" bei Streitigkeiten in England

Daher kommt es für deutsche Anwältinnen und Anwälte überraschend, wie massiv die Gerichte in England und Wales darauf drängen, dass die Prozessparteien sich entweder vergleichen oder eben ADR versuchen. Nun regt zwar auch in Deutschland das eine oder andere Gericht einmal Mediation an (§ 278a ZPO; ggf. auch vor einem Güterichter des Gerichts selbst) und natürlich unternimmt das Gericht in der Güteverhandlung einen Vergleichsversuch (§ 278 Abs. 1 und 2 ZPO).

In England hat das allerdings eine völlig andere Intensität. Parteien und deren Prozessvertreter werden in allen Phasen des Verfahrens auf Schritt und Tritt mit der Frage konfrontiert, ob sie sich nicht lieber vergleichen oder Mediation versuchen wollen.

Die Erklärung hierfür ist einfach: Das Selbstverständnis der auf Basis der Lord Woolf Reform in Kraft getretenen Civil Procedure Rules 1998 ist, dass ADR die vorrangige Methode der Streitbeilegung sein soll und ein Zivilprozess nur das letzte Mittel ist. Auch und gerade, um die Ziviljustiz zu entlasten.

Ziffern 8 bis 11 der Practice Directions Pre-Action Conduct belegen, dass es sich dabei nicht nur um sanftes „nudging“ (stupsen) handelt, sondern dass eine Partei, die sich Vergleichsgesprächen oder ADR-Empfehlungen des Gerichts verweigert, unter massiven Rechtfertigungsdruck gerät und sogar negative Kostenfolgen zu fürchten hat:

(8) Litigation should be a last resort. As part of a relevant pre-action protocol or this Practice Direction, the parties should consider whether negotiation or some other form of ADR might enable them to settle their dispute without commencing proceedings.
(9) Parties should continue to consider the possibility of reaching a settlement at all times, including after proceedings have been started. Part 36 offers may be made before proceedings are issued.
(10) Parties may negotiate to settle a dispute or may use a form of ADR including— (a) mediation, a third party facilitating a resolution; (b) arbitration, a third party deciding the dispute; (c) early neutral evaluation, a third party giving an informed opinion on the dispute; and (d) Ombudsmen schemes.
(11)
If proceedings are issued, the parties may be required by the court to provide evidence that ADR has been considered. A party’s silence in response to an invitation to participate or a refusal to participate in ADR might be considered unreasonable by the court and could lead to the court ordering that party to pay additional court costs.

Wenn sich trotz allem (mindestens) eine Prozesspartei standhaft weigert und auf einem traditionellen Gerichtsprozess mit Urteil beharrt, kann das Gericht diese aber natürlich nicht zwingen, was auch in mehreren Gerichtsentscheidungen ausdrücklich festgestellt wurde (Halsey v Milton Keynes General NHS Trust [2004] 1 WLR 3002 sowie in M v M [2014] EWHC 537). Eine solche Sturheit, die vom Gericht oft auch als "unvernünftige Aggressivität" betrachtet wird, kann diese Partei aber unter Umständen bitter bereuen, wenn es später um die Kosten des Prozesses geht.

Hoher Stellenwert von "negotiation skills" bei englischen Anwälten

Vor diesem Hintergrund wird verständlich, warum englische litigation solicitors meist auch mit Mediation und Arbitration gut vertraut sind und warum auf civil litigation spezialisierte Großkanzleien in aller Regel sogar Expertenabteilungen für ADR unterhalten. Es macht englische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für die Mandanten erheblich wertvoller, wenn sie die gesamte Klaviatur der Streitschlichtungsmethoden bespielen können.

Wegen des vom Gericht ausgeübten Drucks auf eine Einigung im Vergleichsweg ist Verhandlungsgeschick (negotiation skills) eine gefragte Kernkompetenz bei englischen Anwälten. Dazu gehört mehr als gute Rechtskenntnisse und seine Sachverhaltsfakten im Griff zu haben, nämlich insbesondere psychologisches Geschick und die Fähigkeit, sich so in die Gegenseite hineinzuversetzen, dass man win win Lösungen erarbeiten kann, auf die man bei rein konfrontativer Prozesslogik (A gewinnt, B verliert) nicht kommt.

Dabei geht es gerade nicht darum, der Gegenseite so lange entgegenzukommen (also nachzugeben), bis diese endlich einem "Kompromiss" zustimmt. Die Kunst liegt vielmehr darin, nach ganz anderen Lösungen zu suchen, mit denen sich keine Partei als Verlierer fühlt. Zugegeben: Das gelingt nicht immer, aber einen ernsthaften Versuch ist es wert.

Solche „negotiation skills“ werden an anglo-amerikanischen Universität bereits seit langer Zeit unterrichtet, nicht nur für Betriebswirte, sondern gerade auch für Juristen, am bekanntesten wohl das Program on Negotiation at Harvard Law School (www.pon.harvard.edu mit zahlreichen Lehrmateralien; einen interessanten Einblick in die Harvard Method of Negotiation bietet Robert Mnookin “Bargaining with the Devil. When to Negotiate, when to Fight”, Simon & Schuster, 2011).

Fazit: Ein Gerichtsurteil gibt es in England vergleichsweise selten

Mit der deutschen Einstellung: Wir hauen gleich mal eine Zivilklage raus und ziehen den Prozess schnell und konsequenzt durch, läuft man in England gegen die Wand. Ein solcher Ansatz wird von der Gegenseite gegenüber dem Gericht als "unreasonably aggressive" dargestellt ("Wir würden ja mit gutem Willen verhandeln, aber der Kläger ist zu nichts bereit"). Der englische Richter wird in einer solchen Situation die Parteien dringend zu Verhandlungen ermuntern. Zum Beispiel indem er von den Parteien verlangt, exakt darzustellen, woran gütliche Verhandlungen gescheitert sind.

Deutsche Prozessparteien in einem englischen Zivilverfahren sollten sich Vergleichsverhandlungen oder/und ADR-Methoden daher nicht verweigern, sondern dies als echte Chance begreifen, ein besseres und vor allem kostengünstigeres Ergebnis zu erreichen, als mit einem klassischen Prozess inklusive mehrtägigem trial vor dem High Court. Bei der Auswahl der geeigneten englischen Anwaltskanzlei sollte man diesen Aspekt ebenfalls berücksichtigen.

Weitere Infos zu Zivilprozess, Vergleichsverhandlungen und ADR in England & Wales

Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl ist Experte für deutsch-englische Zivilprozesse, insbesondere Wirtschaftsprozesse und Handelsstreitigkeiten, Autor des Praxishandbuchs "Der Zivilprozess in England" im Beck Verlag und er verfasst den Länderbericht „Familienrecht England & Wales“ im BGB-Kommentar des NOMOS Verlags (5. Auflage erscheint Anfang 2027)

Beitragsfoto: Magnific.com (KI)

Kategorie: ProzessrechtWirtschaftsrechtZivilprozesseHigh CourtAnwaltsrechtSchadensersatz

Autor
Bernhard Schmeilzl

Bernhard Schmeilzl

Rechtsanwalt & Master of Laws

+49 (0) 941 463 7070 info@englischesrecht.de

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