Dürfen Anwälte Ihre Zeugen für die Aussage im Zivilprozess coachen?
Ein Vergleich der Prozessregeln für den Zeugenbeweis in Deutschland, England und USA
Ein amerikanischer Attorney at Law, insbesondere ein amerikanischer Prozessanwalt (Litigation Lawyer) würde zur Überschrift dieses Beitrags sagen: "Ich verstehe die Frage nicht. Zeugenvorbereitung ist ungefähr die Hälfte meiner Anwaltstätigkeit!" Wir spielen in unserer Kanzlei über Tage oder Wochen die Befragung unserer Zeugen (Witness Examination) in simulierten Gerichtsverhandlungen (Mock Trials) durch und überlegen uns, was der Gegneranwalt im Kreuzverhör (Cross Examination) fragen könnte und wie wir unseren Zeugen darauf antworten lassen. Dazu holen wir in der Endphase der Zeugenvorbereitung sogar eine repräsentativ ausgewählte Mock Jury und befragen die anschließend, welche Version einer Antwort des Zeugen glaubhafter und/oder sympathischer war.
Englische Solicitors verstehen die Frage ebenfalls nicht. Denn nach englischen Civil Procedure Rules müssen alle Zeugen eines Zivilverfahrens vorher in zwei Stufen von ihren Anwälten befragt werden. Die Zeugenaussage wird dann (Wochen oder Monate vor der gerichtsverhandlung) in ein schriftliches Witness Statement gegossen, vom Zeugen per Unterschrift als richtig und vollständig bestätigt und dann der Gegenseite zugeschickt. Die Zeugenaussage in der Gerichtsverhandlung in England ist daher ziemlich unspannend, denn alle Beteiligten wissen vorher, was der Zeuge sagen wird. Zu den Details des Zeugenbeweises im englischen Zivilprozess hier:
- Zeugenbeweis im englischen Zivilprozess
- Das "Witness Statement" im englischen Zivilprozes
- Der feindliche Zeuge im englischen Zivilprozess
Nur deutsche Anwältinnen und Anwälte schauen bei dem Thema wie erschreckte Rehe im Scheinwerferlicht und haben ein diffuses Störgefühl, wenn Begriffe wie Zeugenvorbereitung, Zeugen-Coaching oder gar "Mock Trial" fallen. Man glaubt als deutscher Jurist, dass das in der ZPO oder im anwaltlichen Berufsrecht irgendwie als "Zeugenbeeinflussung" verboten sein könnte, jedenfalls aber anrüchig ist. Und wenn es in der Gerichtsverhandlung rauskommt, dass man die Aussage vorher mit dem Zeugen besprochen hat, dann gibt's bestimmt Ärger.
Deutsche Anwälte sind oft extrem schlecht beim Thema Zeugenbeweis
Dieses "Störgefühl" deutscher Prozessanwälte ist Unsinn. Eine professionelle Vorbereitung der eigenen Zeugen auf die Aussage vor dem Richter ist ebenso wenig verboten, wie einen guten Schriftsatz zu erstellen. Im Gegenteil: Einen Zeugen komplett unvorbereitet in die Gerichtsverhandlung gehen zu lassen ist nach meiner Überzeugung eine Sorgfaltspflichtverletzung des Anwalts. Ein anwaltlicher Kunstfehler!
Woher dieses Missverständnis deutscher Anwälte kommt und was tatsächlich erlaubt und verboten ist, erkläre ich ausführlich in dieser Podcast-Folge:
In 25 Jahren Anwaltstätigkeit habe ich hunderte von Zeugen auf ihre Aussage in Gerichtsverhandlungen vorbereitet, sowohl für Prozess in Deutschland als auch in England. In keinem einzigen Fall gab es dabei Probleme, dass sich das Gericht daran gestört hätte.
Weitere Beiträge zum Zivilprozess in England im Vergleich zur deutschen ZPO
- Der Zivilprozess in England
- Ablauf eines Zivilprozesses am High Court in England
- Kein Zeugnisverweigerungsrecht in England
- Darf man Zeugen für die Gerichtsaussage coachen?
- Warum müssen englische Sachverständige ins Dampfbad?
- Wie findet man den richtigen Anwalt in England?
- Warum es so umständlich ist englische Anwälte zu mandatieren
- Schriftsätze und "Bundles" in englischen Gerichtsprozessen
Der Autor ist Experte für deutsch-englische Rechtsfälle, insbesondere internationale Zivil- und Wirtschaftsprozesse, Familienrecht sowie grenzüberschreitende Nachlassabwicklung. Im Beck-Verlag verantwortet er den Länderbericht zum Familienrecht von England und Wales sowie das Praxishandbuch zum englischen Zivilprozess. Dieser Beitrag ist ein gekürzter Auszug aus dem Kapitel "Der Ablauf des Zivilprozesses in England und Wales im Detail" des Praxisleitfadens "Der Zivilprozess in England".
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