03.12.2025 |

England: Das unterschätzte Risiko

Risiko England Engländer

Briten sind allseits beliebt. Warum eigentlich? Denn das englische Recht ist voller unbekannter Tretminen!

Top 5 Countdown der größten finanziellen und juristischen Risiken in Großbritannien

Ich berate seit gut 25 Jahren im deutsch-britischen Recht. Also deutsche Mandanten, die ein Rechtsproblem in England haben, und umgekehrt. Daher kenne ich alle Klassiker, die Deutsche in UK an den Rand des Nervenzusammenbruchs bringen, weil sie das englische Recht und die britische Justiz völlig falsch eingeschätzt haben.

Woran liegt das?

Sehr viele juristische Prinzipien, die man in Deutschland und den Nachbarländern als selbstverständlich ansieht, basieren (ich vereinfache stark) auf Napoleons Code Civil und römischem Recht. Familienrecht, Erbrecht, Vertragsrecht etc. sind daher in Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und allen anderen vom Code Napoleon beeinflussten Ländern sehr ähnlich. Man kennt in all diesen Ländern zum Beispiel Eheverträge und Erbverträge. Das Zivilprozessrecht folgt jeweils ähnlichen Prinzipien.

Auf die britischen Inseln hat es Napoleon jedoch bekanntlich nie geschafft. Weder als Feldherr noch mit seinem Zivilgesetzbuch. Die Briten bestehen vielmehr auf ihrem Common Law, das oft völlig anderen Prinzipien folgt. Und dem ominösen "Equity", das mir bislang noch kein befreundeter Solicitor so richtig griffig erklären konnte. Es soll wohl Härten des Common Law ausgleichen. Oder so ähnlich.

Die Entwicklung des englischen Rechts verlief also völlig anders als auf dem Kontinent. Europäern ist das häufig nicht klar. Sie denken: "Sooo anders wird das englische Recht schon nicht sein!"

Well! Famous last words...

In diesem Post erkläre ich die Top 5 der Situationen, die naive deutsche Mandanten regelmäßig finanziell und/oder emotional aus der Bahn werfen.

Top 5: Immobilie kaufen in England

Es beginnt schon damit, dass man in UK meist gar kein Volleigentum (freehold) erwirbt, sondern nur Erbpacht (leasehold), also das Nutzungsrecht für einen bestimmten Zeitraum. Das macht alles komplizierter, denn man muss sich um Restlaufzeiten, Verlängerungsoptionen, jährliche Erbpachtgebühren und die Rechte gegenüber dem Freeholder kümmern.

Dabei hilft einem in England, im Unterschied zu Deutschland (Frankreich, Italien, Frankreich, Österreich usw.) kein neutraler Notar, der unparteiisch berät und abwickelt. Diese öffentlichen Notare gibt es in UK nämlich nicht. Stattdessen wird ein Immobilienkauf in UK von zwei "gegnerischen" Immobilienanwälten (conveyancing solicitors) abgewickelt. Wer den schlechteren Anwalt hat, schaut doof aus. Vor allem als Nicht-Brite, der den Unterschied zwischen Leasehold und Freehold vielleicht gar nicht kennt.

Ebenfalls gewöhnungsbeürftig für Deutsche: Im englischen Grundbuch wird jeder Immobilienkauf für jedermann öffentlich sichtbar online veröffentlicht, inklusive Klarnamen der Parteien und Kaufpreis. Man muss also kein berechtigtes Interesse nachweisen, um Einsicht ins Grundbuch zu bekommen. In der EU sozialisierte Datenschützer brauchen spätestens jetzt eine Baldrian-Infusion.

Diese Transparenz des Grundbuchs erklärt, warum es in UK so viele Immobilienportale gibt, die sehr genau den aktuellen Marktpreis von Wohnungen und Häusern angeben. Ganz einfach: Da alle Immobilienkäufe offen einsehbar sind, kann jedes kommerzielle Immobilienportal automatisiert die Kaufpreise aller Nachbarimmobilien abrufen und einen aktuellen Vergleichswert ermitteln.

Ach ja, etliche Grundstücke sind in Großbritannien bis heute noch gar nicht im Land Register (Grundbuch) eingetragen. Wenn man eine solche unregistrierte Immobilie (unregistered property) kauft, muss man sich auf eine uralte Pergamenturkunde (property title deed) im DIN-A2 Format verlassen, dass das Grundstück auch wirklich dem Verkäufer gehört.

Weitere Informationen zum Thema Immobilienkauf in England hier:

Top 4: Vererben von UK-Vermögen ist absurd teuer. Und Ihr Testament wird veröffentlicht!

Wer als Deutscher Vermögen in UK besitzt, sei es eine Immobilie oder auch nur ein Bankkonto oder Aktiendepot, denkt oft nicht darüber nach, wie die Erben im Fall seines Todes eigentlich Zugriff auf diese Assets bekommen. Denn ein deutscher Erbschein und ein EU-Nachlasszeugnis gelten in UK nicht. Umgekehrt akzeptiert eine deutsche Bank oder gar das deutsche Grundbuchamt ja auch keinen englischen Grant of Probate oder Letters of Administration (ja, letters, Plural, kein Typo).

Die Angehörigen des Verstorbenen müssen also mühsam ein englisches Nachlasszeugnis beantragen (zusätzlich zum deutschen Erbschein). Das kostet etliche tausend Pfund und dauert mindestens sechs bis neun Monate. In komplizierteren Fällen gerne auch mal zwei Jahre (und Cross Border Erbfälle sind fast immer kompliziert). Während all dieser Zeit haben die Erben keinen Zugriff auf die UK-Assets und müssen handlungsunfähig zusehen, wie etwa der Wert eines Aktiendepots sinkt oder der Immobilienmarkt einbricht, während sie Monat für Monat auf Post vom englischen Nachlassgericht warten.

Weiteren Kummer bereitet die britische Erbschaftsteuer mit ihrem verblüffenden Pauschal-Steuersatz von 40 Prozent für jeden außer Ehegatten und Charities. Nochmal, weil es keiner glaubt: Verwandtschaftsgrad ist bei der UK Erbschaftsteuer egal. Auch Kinder des Verstorbenen zahlen 40 Prozent Inheritance Tax.

Vermögen, das in UK liegt, unterfällt immer der britischen Erbschaftsteuer, auch wenn der Verstorbene gar keinen Wohnsitz dort hatte. War der Erblasser gar ein UK Long term Resident, dann erhebt das Finanzamt seiner Majestät die Steuer auf dessen gesamtes Weltvermögen (global estate). Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland gibt es keines (nur die schwache Hoffnung auf einseitige Anrechnung ausländischer Steuer). In manchen Konstellationen hält deshalb sowohl das englische wie das deutsche Finanzamt die Hand auf.

Und was wirklich fast keiner weiß: Beantragt man in England einen Erbschein auf Grundlage eines Testaments, dann wird dieses Testament auf eine öffentlich zugängliche Datenbank gestellt. Jeder, der wissen will, was der Verstorbene in seinem Testament geregelt hat, kann sich dessen letzten Willen innerhalb von fünf Minuten als PDF-Download besorgen. Im Volltext und ohne jede Schwärzung. Wieder - wie beim Grundbuch - ohne irgend ein berechtigtes Interesse nachweisen zu müssen. Pure Neugierde genügt. Ach ja: Der Gesamtwert des UK-Nachlassvermögens steht auf dem UK-Erbschein, der natürlich ebenfalls für jedermann öffentlich einsehbar ist. Liebe Datenschützer: Wirkt die Baldrian-Infusion noch?

Weitere Informationen zu Testamenten, Erbscheinsverfahren und Erbschaftsteuer in England hier:

Top 3: Zivilprozesse in England führen

Wer gestandene deutsche CEOs oder Familienunternehmer weinen sehen will, muss nur in einen englischen High Court Gerichtssaal kommen, wenn ein deutsches Unternehmen einen Zivilprozess gegen einen UK-Geschäftspartner führt. Als Schlagworte sollen hier genügen: 20fache Prozesslkosten im Vergleich zu einem deutschen Zivilprozess, Pflicht zur Offenlegung aller Informationen und Interna (disclosure), Veröffentlichung der Urteile ohne Schwärzungen oder Anonymisierung.

Das Thema habe ich nämlich ausführlich in diesem Beitrag hier erklärt:

Top 2: Einer Straftat verdächtigt (oder gar verurteilt) werden

Ist keine gute Idee. Denn polizeiliche Ermittlungsverfahren und Strafprozesse werden in England erheblich rauer geführt als in Deutschland. Es beginnt bereits damit, dass ein Beschuldigter in UK kein uneingeschränktes Schweigerecht hat. Anders als man das aus deutschen oder US-amerikanischen Krimis kennt, lautet die Belehrung in England nämlich (verkürzt): "Sie haben das Recht zu schweigen. Aber das kann für Ihre Verteidigung nachteilig sein."

Die Stellung des Strafverteidigers in England ist deutlich schwächer als die eines deutsche Rechtsanwalts. Seinen "Barrister" (Prozessverteidiger im Gerichtsverfahren) trifft der Angeklagte oft erst kurz vor dem Verhandlungstermin. Im Prozess selbst sitzt der Angeklagte in einem Käfig-artigen "dock", räumlich getrennt von seinen Anwälten.

Wegen Überlastung der britischen Justiz warten Angeklagte oft Jahre auf ihren Verhandlungstermin. Über schuldig oder unschuldig entscheidet in Verfahren am Crown Court eine Jury, mit allen Problemen, die das mit sich bringt (siehe die Prozesse gegen Lucy Letby).

Die Strafzumessung ist in UK meist deutlich höher als in Deutschland (etwa bei Drogenkonsum). Kinder sind bereits ab 10 Jahren strafmündig. Urteile werden (wenn man Pech hat) vom Strafrichter vor einer Kamera verlesen und auf YouTube eingestellt. Und die Zustände in englischen Gefängnissen gelten als entsetzlich.

Mehr zu Strafermittlungen und Strafjustiz in England hier:

Top 1: Scheidung in England

Das größte und häufig überraschende Risiko für HNW-Individuals (vulgo: Reiche) ist aber, wenn der ärmere Ehepartner in England die Scheidung einreicht und Antrag auf Vermögensausgleich stellt. Denn im Familienrecht von England und Wales gilt nach wie vor das Prinzip des "equal split" des Gesamtvermögens. Was dadurch verschlimmert wird, dass England keine verbindlichen Eheverträge kennt, sondern nur windelweiche "pre-nuptials", die von englischen Scheidungsrichtern oft ignoriert oder zumindest abgeändert werden. Auch Gerichtsstand- und Rechtswahlklauseln kann man vergessen. Englische Scheidungsrichter wenden immer und ausschließlich englisches Recht an.

Begeht also ein(e) wohlhabende(r) Deutsche(r) den Fehler, so lange mit dem Ehepartner in England zu wohnen, dass die Zuständigkeit des englischen Gerichts greift (ab sechs Monaten wird es gefährlich), muss er oder sie sich im schlimmsten Fall von 50 Prozent des gesamten weltweiten Vermögens verabschieden.

Das gleiche gilt, wenn reiche deutsche Familien ihren Nachwuchs zum Studium auf die Insel gehen und sich dort verlieben und heiraten lässt, ohne auf ein ebenbürtiges Bankkonto von Braut oder Bräutigam zu achten.

Ich habe das Thema Scheidung und Ehevertrag in England im folgenden Beitrag am Beispiel eines deutschen Profi-Fussballspielers, der bei einem prmier League Club unterschreibt, ausführlich dargestellt. Das Risiko gilt aber natürlich ebenso für deutsche Expats, Manager oder sonstige Paare und Familien, die aus beruflichen Gründen längerfristig nach England ziehen:

Fazit

Risikoscheue Mandanten sollten also in England möglichst:

  • keine Immobilien erwerben,
  • zum Zeitpunkt ihres Todes nicht mehr als 325.000 Pfund Vermögen in UK besitzen,
  • noch besser gar keines, um den Erben die Erbscheinsmühle zu ersparen,
  • sich nicht von der Polizei verhaften oder von einem englischen Geschäftspartner verklagen lassen,
  • auch selbst keine Zivilprozesse führen und - vor allem -
  • sich definitiv nicht vor einem englischen Familiengericht scheiden lassen (außer Sie sind der ärmere Ehepartner; in dem Fall natürlich unbedingt in England scheiden lassen).

Risikofreudigere Mandanten berate ich gerne bei etwaigen Abenteuern auf der Insel und stelle meine 25 Jahre Berufserfahrung mit Land und Leuten sowie mein professionelles Netzwerk zur Verfügung.

Beitragsbild: lizensiertes Bild von Dreamstime

Kategorie: ErbrechtProzessrechtZivilprozesseFamilienrechtImmobilienrechtNachlassplanungSteuerrechtStrafrechtStrafverfahrenSteuern

Autor
Bernhard Schmeilzl

Bernhard Schmeilzl

Rechtsanwalt & Master of Laws

+49 (0) 941 463 7070 schmeilzl@grafpartner.com

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